Kinderreisepass
Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Für Kinder unter 12 Jahren kann der Kinderreisepass beantragt werden.
Jeder Kinderreisepass ist mit einem biometrischen Foto auszustellen. Ist das Kind bereits 10 Jahre alt, muss es den Kinderreisepass unterschreiben. Fingerabdrücke werden in Kinderreisepässe nicht aufgenommen.
Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr. Er kann vor Ablauf der Gültigkeitsdauer einmal verlängert werden, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Den Antrag stellen die Sorgeberechtigten (Eltern, Betreuer*in).
Allgemeine Informationen finden Sie auch hier.
13 Euro Ausstellung eines Kinderreisepasses
6 Euro Verlängerung oder Aktualisierung
- Geburtsurkunde
- Biometrisches Foto
- Kinderreisepass (wenn vorhanden)
Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein!
Den Antrag für den Kinderreisepass müssen die Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer*in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung des weiteren Elternteils und dessen Ausweis oder Pass vorzulegen.
Bei Bestehen einer Betreuung ist die Bestellungsurkunde im Original vorzulegen.