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Schwerbehindertenausweise

Menschen mit einer dauerhaften Behinderung können einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen. Im Rheinisch-Bergischen Kreis sitzt die zuständige Behörde im Kreishaus in Bergisch Gladbach, an die der Antrag gesendet wird:

Rheinisch Bergischer Kreis
Amt für Soziales
An der Gohrsmühle 25
51465 Bergisch Gladbach
Telefon 02202/136240
schwerbehindertenausweis@rbk-online.de

Anträge bekommen Sie an der Information im Leichlinger Rathaus, in der Verwaltungsnebenstelle Witzhelden, im Seniorenbüro oder beim Sozialamt. Eine Erstberatung und Unterstützung bei notwendigen Antragstellungen rund um das Thema Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis leistet das städtische Seniorenbüro.


Schwerbehindertenausweis Online

Mit diesem Angebot ELSA NRW können Sie auf elektronischen Wege einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und/oder von Merkzeichen stellen.

Auch für den Online-Antrag ist wegen der Schweigepflichtsentbindung, dem Einverständnis zur Lichtbildspeicherung und zur Übermittlung der Daten an die Finanzbehörden und den Druckdienstleister für Ausweise noch die eigenhändige Unterschrift erforderlich. Nach dem Ausfüllen der Formularseiten und nach Erhalt der Kontrollnummer mit der Kurzfassung des Antrages müssen Sie die angezeigte Erklärung ausdrucken, unterschreiben und an den zuständigen Aufgabenträger senden. Eine Übersendung der unterschriebenen Erklärung per Fax an die zuständige Stelle ist ebenso möglich.



Bei Fragen können Sie sich auch an Schwerbehinderten-Ausweis-Hotline unter 02202/136240 wenden.

Den abgelaufenen Schwerbehindertenausweis können Sie, sofern noch ein Feld zur Verlängerung frei ist, im Bürgerbüro der Stadt Leichlingen verlängern lassen.

Anträge bekommen Sie an der Information, im Seniorenbüro, beim Sozialamt oder auch Online.

Behindertenausweis