BaföG für Schüler*innen
Sie sind Schülerin oder Schüler und können Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung nicht aus eigenen Mitteln finanzieren?
Dann haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG, wenn Sie eine förderungsfähige Ausbildungsstätte (Schule) besuchen.
Informationen erhalten Sie beim Rheinisch Bergischen Kreis oder beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.