Wohngeld
Ansprechperson
Buchstaben A-F – Claudia Gerlach
Buchstaben G-L – Wayne Bodner
Buchstaben M-R – Heike Blokesch
Buchstaben S-Z – Sabine Abendroth
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten der Miete (Mietzuschuss) und zur Belastung bei Eigentum (Lastenzuschuss) und wird zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens geleistet (§ 1 Wohngeldgesetz (WOGG).
Als Mieter*in oder Eigentümer*in können Sie Wohngeld nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die erforderlichen Voraussetzungen nachweisen. Dazu ist ein formeller Antrag notwendig. Wird ein formloser Antrag eingereicht, kann die Bearbeitung erst erfolgen, wenn der formelle Antrag mit den notwendigen Unterlagen eingereicht ist. Der Antrag kann auch online gestellt werden.
Allgemeine Informationen zum Wohngeld sowie ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke bzw. die Online-Antragstellung finden Sie hier.
Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform in Kraft getreten (Wohngeld-Plus-Gesetz vom 5. Dezember 2022, BGL I 2160). Hierdurch haben mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld.
Ob und in welcher Höhe Wohngeld zusteht, hängt ab von
• der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder
• der Höhe des Gesamteinkommens
• der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung, nur bis zu einer bestimmten Höhe
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner des Landes NRW ausrechnen lassen. Die Broschüre "Mit dem Wohngeldrechner Schritt-für-Schritt zum Wohngeld" des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen erklärt, wie Sie dabei vorgehen müssen. Hier ist auch die digitale Antragstellung möglich.
Sie können sich gerne zu den Öffnungszeiten der Wohngeldstelle oder nach vorheriger Terminabsprache persönlich oder telefonisch ausführlich zum Thema Wohngeld beraten lassen.
Es fallen keine Gebühren an.
Die im Antrag gemachten Angaben sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Wohngeld wird individuell ermittelt, es empfiehlt sich daher, im Zweifelsfall bei der Wohngeldstelle nachzufragen, welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind.
Es kommen z. B. folgende Unterlagen in Frage:
• Mietvertrag, Mieterhöhungsschreiben, Vermieterbescheinigung
• Verdienstbescheinigungen, Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag
• Bescheide über Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Unterhalt
• Wohngeldgesetz (WoGG)
• Wohngeldverordnung (WoGV)
• Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wohngeldgesetz (WoGVwV)
Allgemeine Informationen zum Wohngeld finden Sie auf den Internetseiten des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW.