Reisepass
Bitte beachten Sie: ab dem 1. Mai 2025 können nur noch digitale Fotos akzeptiert werden. Diese können Sie im Rathaus (SpeedCapture ab 120 cm Körpergröße, Gebühr 8 Euro), bei DM oder in einem an das Cloud-System angeschlossenen Fotofachgeschäft (Suche unter https://alfo-passbild.com) machen.
Für Reisen ins Ausland benötigt jede Person ab der Geburt einen Reisepass.
Mit dem deutschen Reisepass kann man ohne Visum in über 170 Staaten reisen. Über die konkreten Einreisebestimmungen des Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente muss sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise informiert werden.
Weitere Informationen zum Reisepass und zu den aktuellen Einreisebestimmungen finden sich auch hier.
Die Bundesdruckerei in Berlin produziert die Pässe in circa drei bis vier Wochen. Im Einzelfall kann es auch einmal länger dauern; die Stadt Leichlingen hat hierauf leider keinen Einfluss. Für dringende Fälle gibt es den Expresspass.
Hat man seinen Pass verloren oder ist er gestohlen worden, muss dies bitte umgehend dem Bürgerbüro mitgeteilt werden.
Die Gültigkeit eines Reisepasses beträgt zehn Jahre, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre.
Die Abholung Ihrer neuen Ausweisdokumente erfolgt ohne Termin zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros an der Infotheke. Bitte bringen Sie die alten Ausweisdokumente zum Entwerten mit. Die Abholung ist nach Erhalt der Benachrichtigungsmail oder 5-8 Wochen nach Beantragung möglich. Sie können auch jemand anderen mit der Abholung des Ausweises bevollmächtigen.
Personalausweise für Kinder
Seit 2024 werden aufgrund einer gesetzlichen Änderung in Deutschland keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Alternativ können ein regulärer Personalausweis oder Reisepass mit einer Gültigkeit von sechs Jahren beantragt werden. Beide Dokumente werden bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres ausgestellt und je nach Urlaubsziel für internationale Reisen benötigt.
Achtung: Bei gravierenden optischen Veränderungen des Kindes kann vor Ablauf der Gültigkeit die Beantragung eines neuen Dokumentes erforderlich werden.
Personalausweise oder Reisepässe für Kinder und Jugendliche können nach vorheriger Terminvereinbarung im Bürgerbüro beantragt werden. Dafür ist bei Personalausweisen bis zum 16. Lebensjahr, für Reisepässe bis zum 18. Lebensjahr die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Falls nur ein Elternteil zur Antragstellung mitkommt, muss dementsprechend eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils mitgebracht werden. Da die Dokumente nicht direkt im Leichlinger Bürgerbüro ausgestellt werden, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt und dann an das Bürgerbüro gesandt werden, muss mit bis zu vier Wochen Bearbeitungszeit für Personalausweise und bis zu sechs Wochen für Reisepässe kalkuliert werden.
Terminreservierung im Bürgerbüro
Gerne kann für alle Angelegenheiten des Melde-, Pass- und Ausweiswesens (keine Kfz-Angelegenheiten) mittwochs von 8 bis 12 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr die Nebenstelle des Bürgerbüros in Witzhelden genutzt werden. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Das Bürgerbüro Witzhelden befindet sich im 1. Stock des evangelischen Pastorats, Hauptstraße 2.
Soll das Bürgerbüro im Rathaus genutzt werden, ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Die Terminvereinbarung erfolgt online – dafür müssen die gewünschten Anliegen sowie deren Anzahl ausgewählt werden. Es werden nur die Anliegen in der Zahl bearbeitet, die über die Terminvereinbarung angegeben sind. Termine sind derzeit nur für Leichlinger Bürger*innen verfügbar. Alternativ ist die Terminvereinbarung telefonisch über die 02175 992-200 möglich.
37,50 Euro EPass (6 Jahre Gültigkeit)
70,00 Euro EPass (10 Jahre Gültigkeit)
92,00 Euro Epass (48 Seiten)
59,50 Euro EPass, (48 Seiten, bis 24 Jahre)
102,00 Euro EPass Express
69,50 Euro EPass Express (bis 24 Jahre)
124,00 Euro EPass Express (48 Seiten)
91,50 Euro EPass Express (48 Seiten, bis 24 Jahre)
ggf. 8,00 Euro für die SpeedCapture-Nutzung
Die Gebühren können direkt vor Ort bar oder mit Karte (Debit- und Kreditkarten) bezahlt werden. Ausgeschlossen sind Bezahlungen mit American Express und Diner’s Club. Zusätzlich akzeptieren die Terminals auch digitale Karten, zum Beispiel über das Smartphone oder die Smartwatch.
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass, auch wenn er ungültig ist;
- Geburtsurkunde für ledige Personen;
- Ehe- oder Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch für Eheleute / Geschiedene (bei Namensänderung nach der Scheidung ist auch die Bescheinigung über die Namensänderung vorzulegen) / Verwitwete;
- ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate), ab dem 1. Mai 2025 nur noch digitale Fotos; diese können Sie im Rathaus (SpeedCapture ab 120 cm Körpergröße, Gebühr 8 Euro), bei DM oder in einem an das Cloud-System angeschlossenen Fotofachgeschäft (Suche unter https://alfo-passbild.com) machen.
- bis zum 18. Lebensjahr - Einverständniserklärung BEIDER Elternteile
Die Antragstellung ist nur persönlich möglich. Sie können sich nicht vertreten lassen.