Anliegen von A - Z

Parkberechtigung für Schwerbehinderte

Sie können auf Antrag den EU- einheitlichen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen erhalten. Auf der Rückseite Ihres Schwerbehindertenausweises müssen die Merkzeichen "aG" oder "BI" eingetragen sein. Der Parkausweis gilt für das gesamte Bundesgebiet. Er erlaubt:

  • das Parken auf Parplätzen für Schwerbeinderte
  • das Parken auf Bewohnerparkplätzen bis zu drei Stunden (mit Parkscheibe)
  • das Parken im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden (mit Parkscheibe)
  • das kostenlose Parken ohne zeitliche Beschränkung an Parkuhren und Parkscheinautomaten
  • das Parken in Fußgängerzonen während der Lieferzeit

 

11 Euro

  • Schwerbehindertenausweis (gegebenenfalls Feststellungsbescheid des Sozialamtes, Fachstelle Schwerbehindertenausweise)
  • Lichtbild

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