Parkberechtigung für Schwerbehinderte
Sie können auf Antrag den EU- einheitlichen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen erhalten. Auf der Rückseite Ihres Schwerbehindertenausweises müssen die Merkzeichen "aG" oder "BI" eingetragen sein. Der Parkausweis gilt für das gesamte Bundesgebiet. Er erlaubt:
- das Parken auf Parplätzen für Schwerbeinderte
- das Parken auf Bewohnerparkplätzen bis zu drei Stunden (mit Parkscheibe)
- das Parken im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden (mit Parkscheibe)
- das kostenlose Parken ohne zeitliche Beschränkung an Parkuhren und Parkscheinautomaten
- das Parken in Fußgängerzonen während der Lieferzeit
11 Euro
- Schwerbehindertenausweis (gegebenenfalls Feststellungsbescheid des Sozialamtes, Fachstelle Schwerbehindertenausweise)
- Lichtbild