Jugendarbeit
Jugendförderung
Die Jugendförderung ist diegesetzlich vorgeschriebene Planungs- und Koordinationsstelle der kommunalen Jugendarbeit. Zu ihren Aufgaben gehört die Konzeptions und Qualitätsentwicklung, Kooperations und Vernetzung, Förderung des ehrenamtlichen Engagements, Fachberatung von Trägern und Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit, Fachliche Begleitung von Jugendverbänden und Jugendinitiativen, Fortbildung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen der Jugendarbeit, kommunale Jugendhilfeplanung im Bereich der Jugendarbeit und damit Schnittstelle zur Politik für Interessen der jungen Menschen.
Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen ein bedarfsgerechtes Angebot der Jugendarbeit auf kommunaler Ebene zur Verfügung zu stellen, das heißt Anregungen, Erfahrungsmöglichkeiten und Freiräume zur Selbstwirksamkeit anzubieten, um deren eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Persönlichkeitsentwicklung zu fördern.
Angebote im Bereich der Jugendarbeit sind sehr vielfältig und unterscheiden sich wie folgt:
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Offene Kinder- und Jugendarbeit begleitet und fördert Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zum Erwachsenwerden und integriert sie in gesellschaftliche Prozesse. Offene Einrichtungen, Projekte und Veranstaltungen, die der Kinder- und Jugendarbeit gewidmet sind, unterscheiden sich von schulischen oder verbandlichen Angeboten der Jugendarbeit, da ihre Angebote kostenfrei, ohne Mitgliedschaft oder besondere Zugangsvoraussetzungen in der Freizeit von Kindern und Jugendlichen genutzt werden können.
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Leichlingen:
Kinder- und Jugendzentrum Leichlingen
Oskar-Erbslöh-Straße 24c
42799 Leichlingen
E-Mail: info(at)jugendzentrum-leichlingen.de
Telefon: 02175 / 1001
www.jugendzentrum-leichlingen.de
Evangelische Jugend Leichlingen (EvJuLei)
Am Pastorat 1
42799 Leichlingen
E-Mail: jugend(at)leichlingen-evangelisch.de
Telefon: 02175 / 5811
www.kirche-leichlingen.de
Kleine offene Tür Witzhelden (KOT Witzhelden)
Schulweg 45
42799 Leichlingen
E-Mail: kot(at)kirche-witzhelden.de
Telefon: 02174 / 3465
www.kirche-witzhelden.de
Jugendverbandsarbeit
Jugendverbände sind Organisationen jugendlicher Selbstorganisation und Interessenvertretung und haben ihre Wurzeln in der Jugendbewegung. Gleichzeitig sind Jugendverbände Erziehungsinstitutionen, deren inhaltliche Arbeit in der Erziehung, Bildung, Beratung, Geselligkeit und Freizeitgestaltung liegt. In Jugendverbandsorganisationen haben Jugendliche die Möglichkeit, ihre Interessen und Stärken zusammen mit anderen Jugendlichen zu fördern und auszubauen. Das Amt für Jugend und Schule fördert Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, Internationale Jugendbegegnungen und Bildungsveranstaltungen sowie Sachleistungen gemäß der Richtlinie zur finanziellen Förderung der Jugendverbandsarbeit. Zusätzlich bietet das Amt für Jugend und Schule Beratung zu Gruppenleiterschulungen und zur Qualifizierung der ehrenamtlichen Mitarbeiter sowie zum Erwerb der Jugendleiterkarte (JuLeiCa) an.
Zu den Jugendverbänden in Leichlingen zählen folgende Träger:
- DLRG-Jugend
- Jugendfeuerwehr
- AWO Jugendwerk
- Jugendrotkreuz
- evangelische Jugend
- katholische Jugend
- Crew e.V.
Jugendleiterkarte (JuLeiCa)
Die Jugendleiter/innen-Card (JuLeiCa) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis für die Inhaber*innen. Zusätzlich soll die Jugendleiterkarte (JuLeiCa) auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen und eröffnet den Weg zu verschiedenen Vergünstigungen.
Voraussetzungen für den Erhalt der JuLeiCa:
- ehrenamtlich tätig in der Jugendarbeit
- Mindestalter 16 Jahre
- absolvierte Gruppenleiterschulung (Schulungen werden von freien Trägern der Jugendhilfe und dem Jugendamt angeboten)
- aktueller Erste-Hilfe-Kurs
Weitere Informationen und Hinweise zum Online-Antrag www.juleica.de
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz soll Kinder und Jugendliche, sowie deren Eltern "befähigen", Gefährdungen zu erkennen und sich zu schützen. Dies geschieht zum Beispiel durch Information, Aufklärung, Angebote und Maßnahmen zur Prävention.
Informationen zu folgenden Themen erhalten sie in den entsprechenden Flyern:
- § 11-14 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII)
- 3. AG-KJGH- Kinder- und Jugendfördergesetz NRW