Hausnummerierung
Neben dem Straßennamen ist die Hausnummer wichtigster Bestandteil der Lagebezeichnung einer Liegenschaft. In der Regel erfolgt die Vergabe der Hausnummer im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.
Alle Hauseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, die ihnen zugeteilte Hausnummer gut sichtbar und lesbar neben der Eingangstür anzubringen. Ist dieser Bereich von der Straße aus nicht erkennbar, so ist eine zusätzliche Hausnummer am Grundstückseingang anzubringen.
Die Gebühr für neu einzurichtende Hausnummern ergibt sich aus der Ziffer 3 des Gebührentarifs zur Gebührenordnung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Stadt Leichlingen vom 28.11.2013.
Diese Gebühr wird nur für neu vergebene sowie auf Antrag eingerichtete bzw. geänderte Hausnummern erhoben, nicht jedoch auf diejenigen, die von Amts wegen eingerichtet bzw. geändert werden müssen, z.B. bei Umnummerierungen.