Anliegen von A - Z

Gleichstellung

Männer und Frauen sind nach Artikel 3 des Grundgesetzes gleichberechtigt.

Die Gleichstellungsstelle bietet den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Leichlingen Information und Beratung an. Ebenso ist sie Ansprechpartnerin für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung.

Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt mit bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Stadt, die die Belange von Fauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau haben.

 

Beratung für Frauen

Ihre Ansprechperson

Gleichstellungsbeauftragte
02175 992-286