Gewerbeangelegenheiten, erlaubnispflichtige
Zu den erlaubnispflichtigen Gewerbeangelegenheiten zählen beispielsweise das Erteilen einer Gewerbeerlaubnis genau so wie die Bearbeitung von Ausnahmegenehmigungen nach den gesetzlichen Vorgaben oder auch die Aufgaben der Gewerbeüberwachung.Die nachfolgenden Beispiele sollen verdeutlichen, welche Bereiche von erlaubnispflichtigen Gewerbeangelegenheiten berührt sind:
- Festsetzung von Veranstaltungen (Spezialmarkt, Jahrmarkt, Ausstellung, Messe, Wanderlager)
- Ausstellen von Geeignetheitsbescheinigungen,
- Ausstellen von Aufstellerlaubnissen,
- Ausstellen einer Reisegewerbekarte,
- Betrieb einer Spielhalle,
- Ausüben von Bewachungsgewerbe sowie
- Durchführung verkaufsoffener Sonntage
Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Antrag.
Da sich die benötigten Unterlagen je nach Einzelfall unterscheiden, informieren Sie sich bitte vorher bei den Ansprechpartner*innen.