Gewerbeangelegenheiten, erlaubnispflichtige
Zu den erlaubnispflichtigen Gewerbeangelegenheiten zählen beispielsweise das Erteilen einer Gewerbeerlaubnis genau so wie die Bearbeitung von Ausnahmegenehmigungen nach den gesetzlichen Vorgaben oder auch die Aufgaben der Gewerbeüberwachung.Die nachfolgenden Beispiele sollen verdeutlichen, welche Bereiche von erlaubnispflichtigen Gewerbeangelegenheiten berührt sind:
- Festsetzung von Veranstaltungen (Spezialmarkt, Jahrmarkt, Ausstellung, Messe, Wanderlager) / Ansprechpartner Herr Siefen
- Ausstellen von Geeignetheitsbescheinigungen / Ansprechpartnerin Frau Kube
- Ausstellen von Aufstellerlaubnissen / Ansprechpartnerin Frau Kube
- Ausstellen einer Reisegewerbekarte / Ansprechpartnerin Frau Kube
- Betrieb einer Spielhalle / Ansprechpartnerin Frau Kube
- Durchführung verkaufsoffener Sonntage / Ansprechpartner Herr Siefen
Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Antrag.
Da sich die benötigten Unterlagen je nach Einzelfall unterscheiden, informieren Sie sich bitte vorher bei den Ansprechpartner*innen.