Gewerbean-, -ab- und -ummeldung
Wenn Sie einen Gewerbebetrieb eröffnen oder aufgeben, den Betrieb verlegen oder den Gewerbegegenstand wechseln oder wesentlich ändern, müssen Sie dieses der Gewerbemeldestelle anzeigen, in deren Bereich sich der Betriebssitz befindet. Das Gleiche gilt für den Beginn, die Aufgaben und Änderung von Niederlassungen und unselbstständigen Zweigstellen.
Die Gewerbemeldung kann persönlich, auf dem Postweg oder vollelektronisch erfolgen.
Gewerbeanmeldung online
Über das Wirtschaftsservice-Portal, das offizielle Portalder Landesregierung Nordrhein-Westfalen, können Sie Ihr Gewerbe elektronischen an-, um- und abmelden. Hierfür fallen keine zusätzlichen Kosten sondern lediglich die reguläre Gebühr für die jeweilige Verwaltungsleistung an. Um die Leistung zu nutzen, müssen Sie sich lediglich beim Servicekonto NRW registieren.
Nach Eingang Ihrer Gewerbemeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Da auch verschiedene andere Stellen/ Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben über Gewerbemeldungen informiert werden müssen, leiten wir Ihre Gewerbeanzeige unter anderem weiter an:
- Finanzamt
- Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammer
- Eichamt
- Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
- Bundesagentur für Arbeit
- gegebenenfalls Amtsgericht (Handelsregister)
Namensänderungen, Veränderungen in der Geschäftsführung bei juristischen Personen, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführer sollten Sie uns formlos mitteilen. Wir werden diese für Sie kostenfreien Angaben auch an die Behörden weiterleiten, die sie sonst einzeln informieren müssten.
Gewerbean- und –ummeldung nat. Person und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG): 26,00 Euro.
Gewerbean- und –ummeldung jur. Person incl. 1 Geschäftsführer (z.B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt)): 33,00 Euro.
Für jeden weiteren Geschäftsführer: 13,00 Euro.
Zweitausfertigung der Gewerbean- und –ummeldung: 15,00 Euro.
- Ihren Personalausweis/ Reisepass,
- gegebenenfalls den Handelsregisterauszug,
- gegebenenfalls sonstige Erlaubnisse/ Berechtigungen, beispielsweise Handwerkskarte, Maklererlaubnis oder ähnliches.
Bei einer schriftlichen Anzeige fügen Sie dem ausgefüllten Meldeformular gegebenenfalls den Handelsregisterauszug und Genehmigungen bei. Das Meldeformular bekommen Sie im Bürgerbüro.
Ausländische Gewerbetreibende müssen die für die anzumeldende Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung vorlegen.
Ausländische juristische Personen müssen einen Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beibringen.
Den Antrag geben Sie bitte im Bürgerbüro ab oder reichen ihn vollelektronisch über Gewerbe NRW ein.