Fundsachen
Wenn Sie etwas verloren haben
Fundsachen werden sechs Monate lang aufbewahrt und können von der*dem Eigentümer*in gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und nach eingehender Überprüfung abgeholt werden. Gebühren werden nach dem Wert des Fundgegenstandes berechnet (siehe unten).
Wenn Sie etwas gefunden haben
Der Fund eines Gegenstandes, der einen Wert von mehr als 10 Euro besitzt, ist in jedem Fall im Fundbüro anzuzeigen. Eine Fundanzeige wird dann aufgenommen.
Die Fundsache kann von der*dem Finder*in zur dortigen Verwahrung abgegeben oder zu Hause verwahrt werden. Besitzt der Fundgegenstand einen Wert von bis zu 500 Euro beträgt der Finderlohn fünf Prozent, bei mehr als 500 € sind es drei Prozent.
Wenn der*die Eigentümer*in der Fundsache sich nicht innerhalb von sechs Monaten meldet, können Sie als Finder*in die abgegebene Fundsache erhalten.
Fundtiere
Wenden Sie sich bitte an die Tierhilfe Leichlingen e.V.
Bei Herausgabe der Fundsache sind von der*dem Verlierer*in Gebühren für die Verwahrung zu zahlen. Diese fallen auch für Finder*innen an, falls diese Anspruch auf die Fundsache erheben.
- im Wert bis 25 Euro: kostenfrei
- im Wert von 26 bis 150 Euro: 5 Euro
- im Wert von 151 Euro bis 500 Euro: 10 Euro
- im Wert über 500 Euro: 15 Euro
- je weitere angefangene 500 Euro: 15 Euro