Alle jungen Menschen von 0 - 27 Jahren mit einer (drohenden) seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung, sowie deren Eltern, Sorgeberechtigte oder Erziehungsberechtigte können sich an die Verfahrenslotsin wenden.
Die Verfahrenslotsin unterstützt und begleitet:
Die Verfahrenslotsin informiert über Rechte und Hilfen in den Bereichen:
Die Verfahrenslotsin ist als neutrale Stelle zu sehen und steht auch Fachkräften der Jugend- oder Eingliederungshilfe in Leichlingen als Gesprächspartnerin zur Verfügung.
Sie unterstützt bei der Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) und einer inklusiven Jugendhilfe.
Offene Sprechstunde: mittwochs von 9 13 Uhr im Quartiersbüro, Kirchstraße 6-8
Zusätzlich Termine nach Vereinbarung.
§ 10b SGB VIII
Marlene
Hübsch
Öffnungszeiten Rathaus
Montag
8.30-12 Uhr und 14-17.30 Uhr
Mittwoch
8.30-12 Uhr
Freitag
Freitext
Nur mit Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in.
Offene Sprechstunde: mittwochs von 9 – 13 Uhr im Quartiersbüro, Kirchstraße 6-8
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