Anliegen von A - Z

Verfahrenslotsin

Für Ratsuchende

Alle jungen Menschen von 0 - 27 Jahren mit einer (drohenden) seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung, sowie deren Eltern, Sorgeberechtigte oder Erziehungsberechtigte können sich an die Verfahrenslotsin wenden. 

Die Verfahrenslotsin unterstützt und begleitet:

  • bei Fragen zur Eingliederungshilfe
  • bei der Antragstellung bei Kostenträgern
  • auf Wunsch im weiteren Verfahren, in Gesprächen und bei Widersprüchen
  • bei der Vernetzung zu weiteren Ansprechpartnern

Die Verfahrenslotsin informiert über Rechte und Hilfen in den Bereichen:

  • soziale Teilhabe
  • Bildung
  • Arbeitsleben
  • medizinische Rehabilitation

 

Für Fachkräfte

Die Verfahrenslotsin ist als neutrale Stelle zu sehen und steht auch Fachkräften der Jugend- oder Eingliederungshilfe in Leichlingen als Gesprächspartnerin zur Verfügung.

Sie unterstützt bei der Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) und einer inklusiven Jugendhilfe.

 

Das Angebot im Rahmen dieser Beratung ist
  • freiwillig und unabhängig,
  • kostenfrei und vertraulich,
  • erfolgt auf Wunsch persönlich, telefonisch, per Mail oder online nach Vereinbarung

Sprechstunde

Offene Sprechstunde: mittwochs von 9 – 13 Uhr im Quartiersbüro, Kirchstraße 6-8

Zusätzlich Termine nach Vereinbarung.

 

§ 10b SGB VIII

Beratung und Begleitung von Kindern, Jugendlichen und junge Erwachsene mit (drohender) Behinderung

Ihre Ansprechperson