Verfahrenslotsin
Für Ratsuchende
Alle jungen Menschen von 0 - 27 Jahren mit einer (drohenden) seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung, sowie deren Eltern, Sorgeberechtigte oder Erziehungsberechtigte können sich an die Verfahrenslotsin wenden.
Die Verfahrenslotsin unterstützt und begleitet:
- bei Fragen zur Eingliederungshilfe
- bei der Antragstellung bei Kostenträgern
- auf Wunsch im weiteren Verfahren, in Gesprächen und bei Widersprüchen
- bei der Vernetzung zu weiteren Ansprechpartnern
Die Verfahrenslotsin informiert über Rechte und Hilfen in den Bereichen:
- soziale Teilhabe
- Bildung
- Arbeitsleben
- medizinische Rehabilitation
Für Fachkräfte
Die Verfahrenslotsin ist als neutrale Stelle zu sehen und steht auch Fachkräften der Jugend- oder Eingliederungshilfe in Leichlingen als Gesprächspartnerin zur Verfügung.
Sie unterstützt bei der Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) und einer inklusiven Jugendhilfe.
Das Angebot im Rahmen dieser Beratung ist
- freiwillig und unabhängig,
- kostenfrei und vertraulich,
- erfolgt auf Wunsch persönlich, telefonisch, per Mail oder online nach Vereinbarung
Sprechstunde
Offene Sprechstunde: mittwochs von 9 – 13 Uhr im Quartiersbüro, Kirchstraße 6-8
Zusätzlich Termine nach Vereinbarung.
§ 10b SGB VIII