Fahrtkostenerstattung für Schüler*innen
Die Stadt Leichlingen stellt den Schüler*innen an den Schulen in Leichlingen mit städtischer Trägerschaft das DeutschlandTicket zur Verfügung.
Grundlage für die Übernahme von Fahrkosten ist die Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO).
Voraussetzungen
Entfernung
- 2,0 km (Primarstufe - Klassen 1 bis 4 der Grundschulen)
- 3,5 km (Sekundarstufe I - Klassen 5 bis 10 der weiterführenden Schulen)
- 5,0 km (Sekundarstufe II - Jahrgangsstufen EF, Q1 und Q2 der gymnasialen Oberstufe).
Hierbei ist zu beachten, dass der Fußweg zur nächstgelegenen Schule der besuchten Schulform zu Grunde gelegt wird.
Gesundheit
Unabhängig von der Länge des Schulweges werden Fahrkosten übernommen, wenn der*die Schüler*in nicht nur vorübergehend (d.h. länger als 8 Wochen) aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung ein Verkehrsmittel benutzen muss. Als Nachweis ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, in der Umfang und Dauer der Behinderung angegeben werden müssen und aus der ersichtlich ist, dass die Benutzung des Verkehrsmittels zwingend erforderlich ist.
Kosten
Für die Grundschulen ist das DeutschlandTicket komplett kostenlos.
Für die Tickets der weiterführenden Schulen ist ein Eigenanteil zu entrichten. Dieser beträgt für das erste freifahrberechtigte Kind 14 Euro, für das zweite Geschwisterkind 7 Euro und für das 3. Geschwisterkind 0 Euro im Monat. Geschwisterkinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden bei dieser Staffelung ausgeschlossen, so dass bei einem Kind über 18 Jahren und einem Kind unter 18 Jahren zweimal 14 Euro berechnet werden.
Schüler*innen, die nicht freifahrberechtigt sind, haben die Möglichkeit das DeutschlandTicket als Selbstzahler*innen zu erwerben. Die Stadt Leichlingen subventioniert diese Tickets mit 20 Euro monatlich. So kostet das Ticket aktuell (Stand 2024) 29 Euro.
Anträge auf das DeutschlandTicket müssen im Sekretariat der Schule eingereicht werden.
Antragsformular für das PrimaTicket (für Grundschüler*innen)
Antragsformular für das Deutschlandticket Schule 2024/2025 (für Schüler*innen der weiterführenden Schulen und Grundschüler*innen, die keinen Anspruch auf ein Ticket haben)