Anliegen von A - Z

Bauantrag

Um eine Baugenehmigung zu erhalten, reichen Sie zuvor einen Bauantrag ein, den Ihr*e Architekt*in vollständig vorzubereiten hat. Die Unterlagen sind gem. Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) einzureichen. Die Kenntnis der hierzu erforderlichen und gesetzlichen Voraussetzungen gehört zu den vertraglichen Leistungen der Entwurfsverfasser*in. Sie reichen den Bauantrag mindestens in dreifacher – bei gewerblichen Objekten nach Absprache mit dem Bauordnungsamt in drei- bis fünffacher Ausfertigung ein, da nur so eine sternförmig Bearbeitung durch die am Antragsverfahren beteiligten Dienststellen und Ämter gewährleistet ist. Dem Antrag müssen im wesentlichen folgende Unterlagen beigefügt werden –

  • Bauantragsformular
    Auf der Seite “Formulare” können alle notwendigen Vordrucke runtergeladen werden. In der Regel verfügt allerdings der Architekt, die Architektin über diese Formulare. Achten Sie darauf, dass es von Bauherr*in und Entwurfsverfasser*in unterzeichnet ist.
     
  • Lageplan (§ 2 BauPrüfVO)
    Der Lageplan ist auf der Grundlage einer amtlichen Flurkarte in der Regel von einem amtlich bestellten Vermessungsingenieur*in zu erstellen. Inhalt und Umfang der Darstellungen sind in der Bauprüfverordnung im einzelnen genannt. Einen beglaubigten Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte im Maßstab 1:500) erhalten Sie gegen Gebühr im Katasteramt der Kreisverwaltung in Bergisch Gladbach.
     
  • Liegenschaftskarte/Flurkarte und Deutsche Grundkarte
    Liegt für das Grundstück kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan oder Vorhaben und Erschließungsplan vor, so sind den Antragsunterlagen eine beglaubigte Liegenschaftskarte/Flurkarte, die nicht älter als sechs Monate sein darf und die Deutsche Grundkarte im Maßstab 1 : 5000 beizufügen. Anhand dieser Karten prüft das Bauamt die Einhaltung der Planvorschriften der §§ 34, 35 BauGB. Aus diesem Grund muss die Liegenschaftskarte/Flurkarte die Bebauung im Umkreis von 50 m um das Baugrundstück und die Deutsche Grundkarte die Bebauung im Umkreis von 500 m darstellen. Diese Karten können beim Kataster- und Vermessungsamt in Bergisch Gladbach, Kreishaus, Am Rübezahlwald 7, Telefon 02202/130, bezogen werden.
     
  • Bauzeichnungen (§ 4 BauPrüfVO)
    Die Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 müssen sämtliche für die Beurteilung notwendigen Angaben enthalten, insbesondere alle Grundrisse, Schnitte und Ansichten mit entsprechender Vermassung. In den Ansichten ist es z.B. wichtig, die vorhandenen und geplanten Geländehöhen im Bezug auf das geplante Gebäude mit den Höhenkoten ebenso darzustellen wie die für die Beurteilung des Bauvorhabens relevanten Nachbargebäude. Bei einem Umbau muss gekennzeichnet sein, welche Bauteile erhalten bleiben und welche Bauteile geändert oder neu errichtet werden.
     
  • Bau- und Betriebsbeschreibung (§ 5 BauPrüfVO) In der Bau- und Betriebsbeschreibung sind das Bauvorhaben und seine Nutzung ergänzend zu erläutern. 
  • Bauantragsformular
  • Lageplan (§ 2 BauPrüfVO)
  • Liegenschaftskarte/Flurkarte und Deutsche Grundkarte
  • Bauzeichnungen (§ 4 BauPrüfVO)
  • Bau- und Betriebsbeschreibung (§ 5 BauPrüfVO)