Um eine Baugenehmigung zu erhalten, reichen Sie zuvor einen Bauantrag ein, den Ihr*e Architekt*in vollständig vorzubereiten hat. Die Unterlagen sind gem. Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) einzureichen. Die Kenntnis der hierzu erforderlichen und gesetzlichen Voraussetzungen gehört zu den vertraglichen Leistungen der Entwurfsverfasser*in. Sie reichen den Bauantrag mindestens in dreifacher bei gewerblichen Objekten nach Absprache mit dem Bauordnungsamt in drei- bis fünffacher Ausfertigung ein, da nur so eine sternförmig Bearbeitung durch die am Antragsverfahren beteiligten Dienststellen und Ämter gewährleistet ist. Dem Antrag müssen im wesentlichen folgende Unterlagen beigefügt werden
Angela
Küster
Öffnungszeiten Verwaltungsnebenstelle Am Schulbusch
Montag
8.30-12 Uhr und 14-16.30 Uhr
Dienstag
8.30-12 Uhr und 14-15.30 Uhr
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
8.30-12.15 Uhr
Freitext
Nur mit Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in.
Lars
Bettermann
Philip
Preuß
Amtsleitung
Thomas
Gehrmann
Silke
Grundmann
Joachim
Koch
Sabine
Linder
Sybille
Lock
Yvonne
Owsinski
Petra
Völkel
Um eine Baugenehmigung zu erhalten, reichen Sie zuvor einen Bauantrag ein, den Ihr*e Architekt*in vollständig vorzubereiten hat. Die Unterlagen sind gem. Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) einzureichen. Die Kenntnis der hierzu erforderlichen und gesetzlichen Voraussetzungen gehört zu den vertraglichen Leistungen der Entwurfsverfasser*in. Sie reichen den Bauantrag mindestens in dreifacher – bei gewerblichen Objekten nach Absprache mit dem Bauordnungsamt in drei- bis fünffacher Ausfertigung ein, da nur so eine sternförmig Bearbeitung durch die am Antragsverfahren beteiligten Dienststellen und Ämter gewährleistet ist. Dem Antrag müssen im wesentlichen folgende Unterlagen beigefügt werden –
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