Ansprechperson Buchstaben A-R Stefanie Thiel Buchstaben S-Z Wayne Bodner
Die Grundsicherung stellt den Lebensunterhalt älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicher. Die Besonderheit bei dieser Sozialleistung ist, dass Kinder bzw. Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Verfügen Kinder bzw. Eltern jedoch über ein jährliches Gesamteinkommen von über 100.000 EUR, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Anspruch auf Grundsicherung haben Personen,
Zum Einkommen gehören zum Beispiel Renten, Mieten, Erwerbseinkommen, Unterhaltszahlungen, Zinsen. Vom Einkommen bleiben beispielsweise angemessene Beiträge für eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung frei. Das Erwerbseinkommen muss nicht in voller Höhe eingesetzt werden. Welcher Betrag frei bleibt, ist im Einzelfall zu erfragen. Zum Vermögen gehören zum Beispiel Haus- und Grundvermögen, Kraftfahrzeuge, Bargeld, Guthaben auf Konten, Rückkaufswerte von Lebens- und Sterbeversicherungen. Nicht angerechnet werden Geldbeträge bei Alleinstehenden bis zu einem Betrag von 5.000 und bei Verheirateten bzw. Lebenspartnern bis zu einem Betrag von 10.000 . Der Bedarf umfasst im Wesentlichen
§§ 41 ff. SGB XII
Stefanie
Thiel
Öffnungszeiten Rathaus
Montag
8.30-12 Uhr und 14-17.30 Uhr
Mittwoch
8.30-12 Uhr
Freitag
Freitext
Nur mit Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in.
Wayne
Bodner
Ansprechperson Buchstaben A-R – Stefanie Thiel Buchstaben S-Z – Wayne Bodner
Zum Einkommen gehören zum Beispiel Renten, Mieten, Erwerbseinkommen, Unterhaltszahlungen, Zinsen. Vom Einkommen bleiben beispielsweise angemessene Beiträge für eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung frei. Das Erwerbseinkommen muss nicht in voller Höhe eingesetzt werden. Welcher Betrag frei bleibt, ist im Einzelfall zu erfragen. Zum Vermögen gehören zum Beispiel Haus- und Grundvermögen, Kraftfahrzeuge, Bargeld, Guthaben auf Konten, Rückkaufswerte von Lebens- und Sterbeversicherungen. Nicht angerechnet werden Geldbeträge bei Alleinstehenden bis zu einem Betrag von 5.000 € und bei Verheirateten bzw. Lebenspartnern bis zu einem Betrag von 10.000 €. Der Bedarf umfasst im Wesentlichen
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