Eheschließung
Sie möchten Ihre Ehe bei unserem Standesamt eingehen? Derzeit stehen folgende Trauungsorte in Leichlingen zur Verfügung:
Das Schloss Eicherhof
Hier werden Trauungen im Spiegelsaal und im Schlossgarten teilweise auch in besonderem Ambiente angeboten. Weitere Informationen zu den aktuellen Terminen sowie den Kosten für die Nutzung des Schlosses finden Sie auf der Homepage www.schloss-eicherhof.de
Max. 60 Personen.
Die Terminreservierung erfolgt über das hiesige Standesamt standesamt(at)leichlingen.de
Der SinnesWald
Hier sind Trauungen in Ambiente mit eigenem Charme zu den Öffnungszeiten des Standesamtes und im Einzelfall auch außerhalb der Öffnungszeit nach Absprache möglich. Wer sich über den kulturellen Hintergrund und die Lage dieses Kleinods informieren möchte, findet Informationen auf der Internetseite https://sinneswald.net/trauungen.html
Max. 50 Personen.
Die Terminreservierung erfolgt auch hier über das hiesige Standesamt standesamt(at)leichlingen.de
Das Trauzimmer im Rathaus
Hier sind Trauungen in kleinem Kreis während der Öffnungszeiten des Standesamtes sowie nach Absprache donnerstags nachmittags und samstags vormittags möglich.
Max. 12 Personen.
Aus organisatorischen und Fairnessgründen werden die Termine in der Reihenfolge der Anfragen vergeben. Bitte sprechen Sie die Mitarbeiter*innen des Standesamtes an.
Das Trauzimmer Witzhelden
Hier sind Trauungen in kleinem Kreis während der Öffnungszeiten des Standesamtes, vorzugsweise mittwochs, möglich.
Max. 13 Personen.
Aus organisatorischen und Fairnessgründen werden die Termine in der Reihenfolge der Anfragen vergeben. Bitte sprechen Sie die Mitarbeiter*innen des Standesamtes an.


Grundkosten Trauung
40,00 Euro Anmeldung der Ehe und Durchführung der Eheschließung (in Leichlingen wohnhaft)
66,00 Euro Anmeldung der Ehe und Durchführung der Eheschließung bei Auslandsbeteiligung (in Leichlingen wohnhaft)
40,00 Euro Durchführung der Eheschließung für ein anderes Standesamt
10,00 Euro Erteilung einer Personenstandsurkunde
40,00 Euro Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung
21,00 Euro Namenserklärung
9,00 Euro Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung
oder über eine namensrechtliche Erklärung oder über die beabsichtige Eheschließung
Zusatzkosten Standesamt
66,00 Euro Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten
50,00 Euro Eheschließung außerhalb der Amtsräume
100,00 Euro (zusätzlich) Eheschließung samstags im Rathaus oder samstags nach 15.00 Uhr
Ambiente-Termine sonn- und feiertags
Weitere Gebühren können je nach Einzelfall durch zusätzliche Aufwendungen entstehen. Die Mitarbeiter*innen des Standesamtes beraten Sie gerne.
Die Gebühren können direkt vor Ort bar oder mit Karte (Debit- und Kreditkarten) bezahlt werden. Ausgeschlossen sind Bezahlungen mit American Express und Diner’s Club. Zusätzlich akzeptieren die Terminals auch digitale Karten, zum Beispiel über das Smartphone oder die Smartwatch.
Wie geht es nach der Terminreservierung weiter?
Sind Sie Leichlinger*in müssen Sie Ihre Ehe frühestens 6 Monate vor dem festgelegten Trauungstermin beim hiesigen Standesamt anmelden. Dies gilt auch für die Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den vorzulegenden Unterlagen, denn diese können ebenso wie das Anmeldeverfahren je nach Staatsangehörigkeit, Geburtsort, Familienstand etc. sehr unterschiedlich sein. Die Mitarbeiter*innen des Standesamtes helfen Ihnen gerne durch die verschiedenen rechtlichen Anforderungen, besprechen die Vorbereitungen und führen die Eheanmeldung mit Ihnen in einem gemeinsamen Termin durch. Diesen Termin erhalten Sie in der Regel bei der Standesbeamtin, die Sie auch trauen wird, so dass man einander kennenlernen und den weiteren Trauungsablauf ebenfalls erläutern kann.
Sie kommen nicht aus Leichlingen? Kein Problem!
Auch für Sie gilt, nach der Terminvereinbarung melden Sie Ihre Ehe frühestens 6 Monate vor dem festgelegten Trauungstermin bei IHREM WOHNSITZSTANDESAMT an. Bitte erkundigen Sie sich auch dort nach den für Sie notwendigen Unterlagen. Ist alles geprüft und in Ordnung, wird Ihr Standesamt der Stadt Leichlingen anschließend Ihre Unterlagen übersenden, so dass die Mitarbeiter*innen des Standesamtes dann den gemeinsamen Termin für das Kennenlernen, die Erledigung der restlichen Formalitäten und die Erläuterung des Trauungsablaufs hier in Leichlingen vereinbaren können.
Die Rechtsgrundlagen für die Eheschließung ergeben sich aus dem Personenstandsgesetz sowie aus dem Ehe- und Kindschaftsrecht auf internationaler Ebene aus den entsprechend beteiligten Ländern. Hinzu kommen Internationale Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit den entsprechend beteiligten Ländern sowie internationale Vorschriften über die Verwendung von ausländischen Urkunden in Deutschland sowie von deutschen Urkunden im Ausland. Hier sind im Einzelfall die jeweiligen Konsulate und/oder das Auswärtige Amt zu beteiligen.