Leichlingen Pass
Den Leichlingen-Pass erhalten Personen mit Wohnsitz in Leichlingen, die eine der folgenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes laufend beziehen:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II)
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII)
- Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Den Inhaber*innen eröffnet der Pass die vergünstigte Teilnahme an verschiedenen kulturellen und sportlichen Angeboten im Stadtgebiet. Die Vergünstigungen umfassen z. B. Preisnachlässe, einen kostenfreien Zugang zu bestimmten Veranstaltungen, eine Ermäßigung auf die Ausleihgebühren der städtischen Bücherei oder eine beitragsfreie Mitgliedschaft in Vereinen. Eine Übersicht über die Vergünstigungen finden Sie hier.
Die Ausstellung des Leichlingen-Passes erfolgt auf Antrag jeweils beim zuständigen Sozialleistungsträger:
- Jobcenter Rhein-Berg/Standort Leichlingen für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II
- Sozialamt der Stadt Leichlingen für die Leistungsberechtigten nach dem SGB XII und AsylbLG
Die Berechtigung ist jeweils durch Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides nachzuweisen. Die Gültigkeitsdauer des Ausweises orientiert sich am aktuellen Bewilligungszeitraum der Leistung; weiter besteht eine Gültigkeit nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.