Stefanie
Thiel
Öffnungszeiten Rathaus
Montag
8.30-12 Uhr und 14-17.30 Uhr
Mittwoch
8.30-12 Uhr
Freitag
Freitext
Nur mit Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in.
Den Leichlingen-Pass erhalten Personen mit Wohnsitz in Leichlingen, die eine der folgenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes laufend beziehen:
Den Inhaber*innen eröffnet der Pass die vergünstigte Teilnahme an verschiedenen kulturellen und sportlichen Angeboten im Stadtgebiet. Die Vergünstigungen umfassen z. B. Preisnachlässe, einen kostenfreien Zugang zu bestimmten Veranstaltungen, eine Ermäßigung auf die Ausleihgebühren der städtischen Bücherei oder eine beitragsfreie Mitgliedschaft in Vereinen. Eine Übersicht über die Vergünstigungen finden Sie hier. Die Ausstellung des Leichlingen-Passes erfolgt auf Antrag jeweils beim zuständigen Sozialleistungsträger:
Die Berechtigung ist jeweils durch Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides nachzuweisen. Die Gültigkeitsdauer des Ausweises orientiert sich am aktuellen Bewilligungszeitraum der Leistung; weiter besteht eine Gültigkeit nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.
Kostenlos.
Personalausweisaktueller Leistungsbescheid
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