Angela
Küster
Öffnungszeiten Verwaltungsnebenstelle Am Schulbusch
Montag
8.30-12 Uhr und 14-16.30 Uhr
Dienstag
8.30-12 Uhr und 14-15.30 Uhr
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
8.30-12.15 Uhr
Freitext
Nur mit Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in.
Lars
Bettermann
Philip
Preuß
Amtsleitung
Thomas
Gehrmann
Silke
Grundmann
Joachim
Koch
Sabine
Linder
Sybille
Lock
Yvonne
Owsinski
Petra
Völkel
Im Hinblick auf die vielschichtigen und rechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit Baumaßnahmen ergeben können, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Bauordnungsamt der Stadt Leichlingen in Verbindung setzen. Eine telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen. Nur dann kann sich der*die Sachbearbeiter*in auf Ihr konkretes Anliegen vorbereiten.Um aufwändige und ggfs. vergebliche Planungsarbeiten zu vermeiden, ist es zweckmäßig, wegen bestehender Zweifel über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder auch zu bestimmten Detailfragen eine Bauvoranfrage (Antrag auf Vorbescheid) beim Bauordnungsamt der Stadt Leichlingen zu beantragen. Grundsätzlich wird im Vorbescheid nur die planungsrechtiche Zulässigkeit geprüft. Es ist allerdings möglich auch weitere Kriterien prüfen zu lassen. Dies muss im Antragsvordruck vermerkt werden. Dem schriftlichen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich.
Die Aussagekraft eines Vorbescheides reicht nur soweit, wie die Fragestellung und die Qualität der Bauvorlagen es ermöglichen. Der Vorbescheid gilt zwei Jahre und kann auf Antrag um ein Jahr verlängert werden. Zudem bindet er das Bauordnungsamt in ihrer Entscheidung innerhalb dieses Zeitraums bezüglich der im Vorbescheid geklärten Fragen. Die Bindung der Behörde entfällt jedoch, wenn der Bauantrag vom Vorbescheid abweicht.
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