Akteneinsicht in Baugenehmigungsakten
Eine Akteneinsicht kann grundsätzlich dem*der Grundstückseigentümer*in gewährt werden. Durch schriftliche Vollmacht können z.B. auch Architekt*innen oder andere bau- bzw. kaufwillige Personen Einsicht in die Bauakten bekommen. Dies ist insbesondere hilfreich bei Grundstückskauf oder Bauwünschen, Fragen zur Entwässerung, usw. Darüber hinaus kann auch den Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten gestattet werden, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.
Das Bauordnungsamt macht darauf aufmerksam, dass Akteneinsichten nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen können.
Einsicht in Bauakten (laufende oder archivierte) Je angefangene halbe Stunde | 24,00 € |
Bereitstellung von Dateien per E-Mail oder Datenträger Je angefangene 10 Minuten | 08,00 € |
Vervielfältigungen und Auszüge Fotokopien und Ausdrucke schwarz-weiß DIN A4 je Seite DIN A3 je Seite DIN A2 - A0 je Seite |
00,50 € |
Farbkopien und -ausdrucke DIN A4 je Seite DIN A3 je Seite DIN A2 - A0 je Seite | 01,20 € 01,70 € 35,00 € |
Für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken bei durchschnittlicher Arbeitsleistung je angefangene 15 Minuten | 09,00 € |