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Akteneinsicht in Baugenehmigungsakten

Eine Akteneinsicht kann grundsätzlich dem*der Grundstückseigentümer*in gewährt werden. Durch schriftliche Vollmacht können z.B. auch Architekt*innen oder andere bau- bzw. kaufwillige Personen Einsicht in die Bauakten bekommen. Dies ist insbesondere hilfreich bei Grundstückskauf oder Bauwünschen, Fragen zur Entwässerung, usw. Darüber hinaus kann auch den Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten gestattet werden, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.

Das Bauordnungsamt weist darauf hin, dass für die Einsicht in Baugenehmigungsakten in der Regel kein persönlicher Termin erforderlich ist. Die digitalisierten Baugenehmigungsakten werden als PDF-Datei über einen Downloadlink zur Verfügung gestellt.

Bauordnungsamt
E-Mail: bauordnung(at)leichlingen.de 
Tel.: 02175 992-600

Einsicht in Bauakten (laufende oder archivierte)
Je angefangene halbe Stunde
24,00 €
Bereitstellung von Dateien per E-Mail oder Datenträger
Je angefangene 10 Minuten
08,00 €

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