Eine Akteneinsicht kann grundsätzlich dem*der Grundstückseigentümer*in gewährt werden. Durch schriftliche Vollmacht können z.B. auch Architekt*innen oder andere bau- bzw. kaufwillige Personen Einsicht in die Bauakten bekommen. Dies ist insbesondere hilfreich bei Grundstückskauf oder Bauwünschen, Fragen zur Entwässerung, usw. Darüber hinaus kann auch den Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten gestattet werden, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.
Das Bauordnungsamt macht darauf aufmerksam, dass Akteneinsichten nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen können.
00,50 00,90 15,00
Petra
Völkel
Öffnungszeiten Verwaltungsnebenstelle Am Schulbusch
Montag
8.30-12 Uhr und 14-16.30 Uhr
Dienstag
8.30-12 Uhr und 14-15.30 Uhr
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
8.30-12.15 Uhr
Freitext
Nur mit Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in.
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