Anliegen von A - Z

Liegenschaften

Im Bereich "Liegenschaften" wird der unbebaute Grundbesitzes der Stadt verwaltet. Dazu zählen u.a. Kauf, Verkauf und Vermietung von Liegenschaften sowie die Verpachtung des städtischen Grundbesitzes (Wiesen, Waldparzellen, landwirtschaftlich genutzte Flächen, Parkplätze, Straßenflächen, etc.). 


Weiterhin werden hier die Vergabe von Hausnummern, die Widmung von Straßen und die Vorkaufsrechte der Kommune im Grundstücksverkehr bearbeitet.

Aktuelle Informationen zum Immobilienmarkt in NRW finden Sie bei BORISplus.NRW.

Wohngrundstücke und -immobilien

Die Stadt Leichlingen besitzt keine Wohnbau- oder gemischt nutzbare Grundstücke, die erworben werden könnten. Das Angebot an Baugrundstücken für Wohnhäuser oder für gemischt, aber überwiegend für Wohnen genutzte neue Gebäude ist in Leichlingen begrenzt.

Ein öffentliches Baulückenkataster – ein Verzeichnis, in dem alle für eine neue Bebauung zur Verfügung stehenden Grundstücke aufgeführt sind – wird von der Stadtverwaltung Leichlingen nicht geführt.

Es wird daher auf die Angebote unabhängigen Grundstücks- und Immobilienmarkten verwiesen. Alternativ finden Sie Offerten in Zeitungen bzw. auf den einschlägigen Angebotsseiten im Internet.

Genaue Lagebezeichnung des Grundstücks

Widmung von Straßen
Vorkaufsrechte der Kommune

Ihre Ansprechperson