Im Bereich "Liegenschaften" wird der unbebaute Grundbesitzes der Stadt verwaltet. Dazu zählen u.a. Kauf, Verkauf und Vermietung von Liegenschaften sowie die Verpachtung des städtischen Grundbesitzes (Wiesen, Waldparzellen, landwirtschaftlich genutzte Flächen, Parkplätze, Straßenflächen, etc.).
Weiterhin werden hier die Vergabe von Hausnummern, die Widmung von Straßen und die Vorkaufsrechte der Kommune im Grundstücksverkehr bearbeitet.
Aktuelle Informationen zum Immobilienmarkt in NRW finden Sie bei BORISplus.NRW.
Die Stadt Leichlingen besitzt keine Wohnbau- oder gemischt nutzbare Grundstücke, die erworben werden könnten. Das Angebot an Baugrundstücken für Wohnhäuser oder für gemischt, aber überwiegend für Wohnen genutzte neue Gebäude ist in Leichlingen begrenzt.
Ein öffentliches Baulückenkataster ein Verzeichnis, in dem alle für eine neue Bebauung zur Verfügung stehenden Grundstücke aufgeführt sind wird von der Stadtverwaltung Leichlingen nicht geführt.
Es wird daher auf die Angebote unabhängigen Grundstücks- und Immobilienmarkten verwiesen. Alternativ finden Sie Offerten in Zeitungen bzw. auf den einschlägigen Angebotsseiten im Internet.
Genaue Lagebezeichnung des Grundstücks
Tobias
Vieth
Öffnungszeiten Verwaltungsnebenstelle Am Schulbusch
Montag
8.30-12 Uhr und 14-16.30 Uhr
Dienstag
8.30-12 Uhr und 14-15.30 Uhr
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
8.30-12.15 Uhr
Freitext
Nur mit Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in.
Ein öffentliches Baulückenkataster – ein Verzeichnis, in dem alle für eine neue Bebauung zur Verfügung stehenden Grundstücke aufgeführt sind – wird von der Stadtverwaltung Leichlingen nicht geführt.
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