Kommunalwahl 2025

Bürgermeister- & Landrat-Stichwahl am Sonntag, 28. September

Da es keiner der Bürgermeisterkandidat*innen und keiner der Landratskandidat*innen gelungen ist, 50 Prozent der Stimmen zu erhalten, gibt es am Sonntag, 28. September, eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten. 

In der Bürgermeister-Stichwahl treten Maurice Winter (CDU) und Frank Steffes (SPD) an.

In der Landrat-Stichwahl treten Arne von Boetticher (CDU) und Robert Winkels (SPD) an.

Für die Stichwahl erhalten die Wähler*innen keine neue Wahlbenachrichtigung

Das Wahlamt bereitet mit Hochdruck die Stichwahl in zwei Wochen vor. Am Sonntag, 28. September, öffnen noch mal die Wahllokale. 

 

Wahl im Wahllokal

Die Wahllokale sind am Wahltag geöffnet von 8-18 Uhr. Gewählt wird im selben Wahllokal wie bei der Kommunalwahl. Wer im Wahllokal wählen möchte, bringt einen gültigen Lichtbildausweis und die alte Wahlbenachrichtigung zur Kommunalwahl mit (für die Stichwahl erhalten die Wähler*innen keine neue Wahlbenachrichtigung). 


Briefwahl

Wenn Sie für die Stichwahl bereits zusammen mit der Kommunalwahl Briefwahl beantragt haben, müssen Sie nichts weiter tun. Die Wahlzettel werden aktuell erstellt. Sobald sie im Wahlamt eintreffen, beginnt automatisch der Versand der bereits beantragten Briefwahlunterlagen, voraussichtlich ab Freitag, 19. September.

Wer per Briefwahl wählen möchte, diese bisher aber noch nicht beantragt hat, kann das ab sofort bis spätestens Mittwoch, 24. September, tun. Es ist auch möglich, bei der Stichwahl per Briefwahl seine Stimme abzugeben, wenn man bei der Wahl am 14. September im Wahllokal wählen war. Der Antrag kann idealerweise online über OLIWA oder via E-Mail an wahlamt(at)leichlingen.de gestellt werden, ggfs. auch persönlich im Wahlamt. 

Da die Post leider weiterhin vermehrt mehrere Tage für die Zustellung von Briefen benötigt, wird dringend empfohlen, die Briefwahlunterlagen möglichst zeitnah nach Erhalt an das Wahlamt zurückzusenden und sie spätestens am Mittwoch, 24. September, in die Post zu geben. Alternativ können sie persönlich im Rathaus-Briefkasten eingeworfen oder während der Öffnungszeiten im Wahlamt abgegeben werden.

Wichtig: Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag um 16 Uhr im Wahlamt eingegangen sein. Eine Abgabe in den Briefwahllokalen am Wahltag ist nicht möglich. 


Direktwahl im Wahlbüro

Die Direktwahl im Wahlbüro im Untergeschoss des Rathauses (ehemalige Gaststätte, Eingang Neukirchener Straße) ist möglich, sobald die Stimmzettel für die Stichwahlen im Wahlamt eingegangen sind. Der genauen Termin wird noch bekannt gegeben. 

In der Woche vor der Wahl bietet das Wahlamt erweiterte Öffnungszeiten für die Direktwahl an. Wer mit einem gültigen Lichtbildausweis und der alten Wahlbenachrichtigung vorbeikommt, kann vor Ort vorab wählen.

Montag: 8-12 Uhr und 14-17.30 Uhr
Dienstag 8-12 Uhr und 14-16.30 Uhr
Mittwoch 8-12 Uhr und 14-16.30 Uhr 
Donnerstag 8-12 Uhr und 15.30-18.30 Uhr
Freitag von 8-15 Uhr
Samstag von 8-12 Uhr (letzter Termin für den Erhalt von Ersatzunterlagen im Wahlamt, falls die Briefwahl-Unterlagen nicht angekommen sind)

Ergebnisse der Wahl zum Integrationsrat am 14.9.2025

867 Wähler*innen insgesamt

123 Ungültige Stimmen

744 Gültige Stimmen

 

Ja-Stimmen: 554

Nein-Stimmen: 190

Letzte Infos für die Kommunalwahl

Was, wenn es zur Stichwahl kommt?

Für den Fall, dass es keiner der Bürgermeisterkandidat*innen und/oder keiner der Landratskandidat*innen gelingt, 50 Prozent der Stimmen zu erhalten, wird es am Sonntag, dem 28. September, eine Stichwahl geben. Für die Stichwahl erhalten die Wähler*innen keine gesonderte Wahlbenachrichtigung. Wer bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen angegeben hat, dass er/sie auch bei der Stichwahl per Briefwahl wählen möchte, erhält die Unterlagen automatisch zugesendet. Es ist auch möglich, bei der Stichwahl per Briefwahl seine Stimme abzugeben, wenn man bei der Wahl am 14. September im Wahllokal war. Beantragt werden können die Briefwahlunterlagen via Mail an wahlamt(at)leichlingen.de oder über den Link zum Online-Antrag Briefwahl

Ab wann die Direktwahl im Wahlbüro im Untergeschoss des Rathauses (ehemalige Gaststätte, Eingang Neukirchener Straße) möglich sein wird, teilt das Wahlbüro mit, sobald klar ist, wann die Stimmzettel eintreffen.

 

Die Kommunalwahl am 14. September rückt immer näher. Damit es am Wahltag nicht zu unerfreulichen Überraschungen kommt, hat das Wahlamt der Stadt Leichlingen noch einmal die wichtigsten Informationen zum Wahlwochenende, zu Briefwahlfristen und zur Direktwahl zusammengestellt.

 

Wie kann ich wählen, wenn ich am 14. September nicht ins Wahllokal gehen kann?

Direktwahl: Wer direkt wählen möchte, hat bis Freitag, den 12. September, 15 Uhr, im Wahlbüro im Untergeschoss des Rathauses (ehemalige Gaststätte, Eingang Neukirchener Straße) die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen und direkt vor Ort auszufüllen. Hierfür müssen die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis mitgebracht werden. Nach dem 12. September ist eine Direktwahl im Rathaus nicht mehr möglich.

Briefwahl: Auch die Beantragung und Nutzung der Briefwahl ist noch möglich. Die Briefwahlunterlagen können bis Mittwoch, den 10. September, online beantragt werden. Die Unterlagen werden dann noch per Post verschickt. Bis Freitag, den 12. September, 15 Uhr, ist es möglich, sich die Briefwahlunterlagen im Wahlbüro im Untergeschoss des Rathauses (ehemalige Gaststätte, Eingang Neukirchener Straße) direkt abzuholen.

In jedem Fall müssen die Briefwahlunterlagen bis spätestens 16 Uhr am Wahlsonntag, dem 14. September, im Rathaus sein – sie können im Wahlbüro im Untergeschoss des Rathauses (ehemalige Gaststätte, Eingang Neukirchener Straße) abgegeben oder in einen der Briefkästen der Stadtverwaltung am Rathaus eingeworfen werden. Es gibt keinen gesonderten Briefkasten für das Wahlbüro. Eine Abgabe im jeweiligen Wahllokal ist nicht möglich.

 

Was, wenn Briefwahlunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig ankommen?

Leider kommt es immer wieder vor, dass Briefwahlunterlagen beantragt werden, aber nicht oder nicht rechtzeitig bei dem/der Wähler*in eingehen. Wer Briefwahl beantragt hat, dem Wahlamt aber glaubhaft machen kann, dass die Unterlagen nicht angekommen oder verloren sind, kann bis Samstag, den 13. September, um 12 Uhr einen neuen Wahlschein erhalten. Diese Frist gilt aber nur für Ersatzwahlscheine, nicht für Neubeantragungen – hier endet die Frist am Freitag, den 12. September, um 15 Uhr. In jedem Fall müssen die Briefwahlunterlagen bis spätestens 16 Uhr am 14. September im Rathaus sein – sie können im Wahlbüro im Untergeschoss des Rathauses (ehemalige Gaststätte, Eingang Neukirchener Straße) abgegeben oder in einen der Briefkästen der Stadtverwaltung am Rathaus eingeworfen werden. Es gibt keinen gesonderten Briefkasten für das Wahlbüro. Eine Abgabe im jeweiligen Wahllokal ist nicht möglich.

 

Was tun, wenn man am Wahltag erkrankt und nicht ins Wahllokal gehen kann?

Wer erkrankt, kann noch bis 15 Uhr am Wahltag Briefwahlunterlagen im Wahlbüro im Untergeschoss des Rathauses (ehemalige Gaststätte, Eingang Neukirchener Straße) erhalten. Dafür muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Zudem braucht die Person, die die Unterlagen abholt, eine Vollmacht der/des Wählenden (ausgefüllte Wahlbenachrichtigung).

Wie sind die Öffnungszeiten des Wahlbüros im Rathaus in der Wahlwoche?

  • Montag: 8 – 12 Uhr und 14 – 17.30 Uhr
  • Dienstag: 8 – 12 Uhr
  • Mittwoch: 8 – 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 – 12 Uhr und 15.30 – 18.30 Uhr
  • Freitag: 8 – 15 Uhr
  • Samstag: 8 – 12 Uhr
  • Sonntag: 8 – Wahlende

Das Wahlbüro befindet sich im Untergeschoss des Rathauses (ehemalige Gaststätte, Eingang Neukirchener Straße).

 

 

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt zu den Kommunalwahlen sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und die Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft, die

  1. das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, also spätestens am 13.09.2009 geboren sind, und
  2. seit mindestens dem 29. August 2025 in der Stadt Leichlingen bzw. dem Rheinisch-Bergischen Kreis eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des betreffenden Wahlgebietes haben.
  3. nicht nach § 8 KWahlG durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Wahlberechtigt zu der Integrationsratswahl sind alle Ausländer*innen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, also spätestens am 13.09.2009 geboren sind, sich mindestens ein Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben und

  1. nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind,
  2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben oder
  4. die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3458), erworben haben.

 

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Ansprechpersonen

Leiterin Wahlamt
Ann-Kristin Gröne
Tel. 02175 992-345
wahlamt(at)leichlingen.de

Claudia Rickert
Tel.: 02175 992-114
wahlamt(at)leichlingen.de

Öffnungszeiten des Wahlbüros
  • Montag: 8 – 12 Uhr und 14 – 17.30 Uhr
  • Dienstag: 8 – 12 Uhr
  • Mittwoch: 8 – 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 – 12 Uhr und 15.30 – 18.30 Uhr
  • Freitag: 8 – 12 Uhr

Das Wahlbüro befindet sich im Untergeschoss des Rathauses (ehemalige Gaststätte, Eingang Neukirchener Straße).