Ausbildungsberuf Garten- und Landschaftsbau

Berufstyp:                  Anerkannter Ausbildungsberuf

Ausbildungsart:         Duale Ausbildung im Garten- und Landschaftsbau (gere­gelt durch Ausbildungsverordnung)

Lernorte:                   Ausbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)

 

Sie wollen Ihre persönliche Zukunft und die Zukunft der Stadt Leichlingen aktiv gestalten?

Sie wollen Ihre Umwelt aktiv mitgestalten? Sie sind gerne im Freien, können schon mal ordentlich zupacken und die Arbeit mit Werkzeugen liegt Ihnen?

Dann bewerben Sie sich für die Ausbildung zur/zum Gärtner*in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau bei der Stadt Leichlingen.

Gärtner*innen der Fachrichtung Garten­ und Landschaftsbau gestalten z.B. Gärten und Parkanlagen durch fachgerechtes Anpflanzen von Rasen, Bäumen, Büschen, Stauden und Blumen. Sie legen Au­ßenanlagen aller Art an, von Terrassen und Parks über Spiel­ und Sportplätze bis hin zu Verkehrsinseln, nehmen Begrünungen an Verkehrswegen und in Fußgängerzonen vor und sie praktizieren Umweltschutz.

Auch die Wege und Plätze der jeweiligen Anlagen pflastern sie, bauen Treppen, Trockenmauern, Zäu­ne und Lärmschutzwände. Außerdem begrünen sie Dächer oder Fassaden.

Wenn Sie Spaß an handwerklicher Arbeit haben, Ihr Interesse im Umgang mit technischen Geräten und Maschinen sowie im Umgang mit Pflanzen und Baumaterial geweckt wurde, aber auch das Arbeiten im Freien bei Wind und Wetter eine Herausforderung für Sie ist, dann starten Sie mit einer Ausbildung zur/zum Gärtner*in in eine interessante und abwechslungsreiche Zukunft.

Schon während der Ausbildung lernen Sie viele der spannenden Herausforderungen zum Berufsbild des/der Gärtner*in und vielfältige Tätigkeiten zur Umgestaltung von Natur und Landschaft kennen.

Sie bekommen also einen attraktiven, anspruchsvollen und abwechslungsreichen Beruf.

 

Das sollten Sie mitbringen!

Um Gärtner*in zu werden, müssen Sie einige Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen:

  • mindestens Hauptschulabschluss Typ A
  • Neigung zu praktisch-zupackender Tätigkeit mit körperlichem Einsatz
  • Vorliebe für Arbeit in freier Natur
  • Geschicklichkeit (z.B. beim Pflanzen von Stauden, Sträuchern, Blumen und Bäumen)
  • Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt (z.B. beim Einsatz von Pflanzenschutz­ und Düngemit­teln, bei der Absicherung von Baustellen)
  • Umsicht und Auge­-Hand-­Koordination (z.B. beim Führen von Maschinen und Fahrzeugen)
  • Initiative, Engagement und Teamfähigkeit
  • Zuverlässigkeit sowie freundliches und verbindliches Auftreten.

Darüber hinaus sollten Sie wetterfest sein. Eine schnelle Auffassungsgabe sowie Flexibilität bei der Arbeit sind für Sie selbstverständlich. Sie übernehmen Verantwortung für Ihre Aufgaben und setzen sich engagiert für diese ein. Sie sind kein Einzelkämpfer – vielmehr macht es Ihnen Freude in einem Team zu arbeiten.

 

Bewerbungsverfahren

Die Ausbildung erfolgt personalbedarfsorientiert. Vakante Ausbildungsplätze werden auf unserer Homepage ausgeschrieben und eröffnen das Bewerbungsverfahren. Details zum Bewerbungsverfahren sind der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen. Initiativbewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung des Landesgleichstellungsgesetzes und des bestehenden Gleichstellungsplans. Eine Bewerbung geeigneter schwerbehinderter Menschen ist ausdrücklich erwünscht.

Kosten, die den Bewerber*innen im Zusammenhang mit ihrer Bewerbung entstehen (z. B. Fahrtkosten), können nicht erstattet werden.

Für Auskünfte steht Ihnen die Ausbildungsleiterin Frau Hilden unter der Telefonnummer 02175 / 992 – 136 zur Verfügung.

 

Wie läuft die Ausbildung ab?

Die duale Ausbildung zum/zur Gärtner*in ist ein anerkannter Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

 

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung beginnt am 1. August eines Jahres und dauert drei Jahre.

 

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung erfolgt im städtischen Bauhof sowie bei externen Ausbildungspartnern.

 

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung findet in folgender Berufsschule statt:

Berufskolleg Opladen, Stauffenbergstraße 21-23, 51379 Leverkusen.

Unterrichtsfächer:

  • Bautechnik
  • Pflanzenverwendung
  • Beratung und Vermarktung
  • Wirtschaftslehre
  • Fachrechnen
  • Politik

Diese Fächer werden ergänzt durch Religion, Deutsch oder Sport

Der Unterricht am Berufskolleg Opladen findet in der Form von Blockunterricht statt. Dabei wechseln vierwöchige Ausbildungsabschnitte im Betrieb mit zweiwöchigen Schulblöcken. 

 

Zwischen- und Abschlussprüfung:

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird während der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung durchgeführt, welche der Lernstandsfeststellung dient.

Am Ende des dritten Ausbildungsjahres ist die Abschlussprüfung zu absolvieren. Anders als in der Zwischenprüfung besteht die Abschlussprüfung im Garten- und Landschaftsbau aus vier Prüfungsteilen:

  • Schriftliche Prüfung  
  • Praktische Prüfung
  • Mündliche Prüfung
  • Prüfung Pflanzenbestimmung

Weiterführende Informationen zur fachtheoretischen Ausbildung finden Sie auf der Homepage des Berufskollegs Opladen www.bk-opladen.de.

 

Wie hoch ist Ihr Verdienst während und nach Abschluss der Ausbildung?

Stand: 01.03.2019

Bereits während der Ausbildung erhalten Sie gestaffelt nach dem Ausbildungsjahr eine monatliche Ausbildungsvergütung:

im 1. Jahr in Höhe von 1.018,26 €

im 2. Jahr in Höhe von 1.068,20 €

im 3. Jahr in Höhe von 1.114,02 €

zuzüglich vermögenswirksamer Leistungen und einer Sonderzahlung (Weihnachtsgeld).

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD).

Bei erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung bekommen Sie eine Abschlussprämie in Höhe von 400 €.

Außerdem erhält man einen Lernmittelzuschuss in Höhe von 50,00 Euro für jedes Ausbildungsjahr.

Nach der Ausbildung richtet sich die Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung und damit auch die Vergütung erfolgt entsprechend der Tätigkeit, die übernommen wird.

Der jährliche Erholungsurlaubsanspruch während der Ausbildung beträgt 30 Tage.

 

Fallen Kosten für die Ausbildung an?

Im Rahmen der Ausbildung werden sämtliche Gebühren von der Stadt Leichlingen getragen. Ebenso erfolgt eine kostenlose Bereitstellung der Ausbildungsmittel, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen der Prüfung erforderlich sind.

Die Fahrten zum Berufskolleg Opladen werden nach Maßgabe des § 10 TVAöD erstattet.

 

Wie sind die Übernahmechancen nach Abschluss der Ausbildung?

Es bestehen bei guten Ausbildungsleistungen und entsprechender haushaltsmäßiger Voraussetzungen auch Übernahmemöglichkeiten für eine anschließende Beschäftigung.

 

Welchen Abschluss habe ich nach der Absolvierung der Ausbildung?

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung sind Sie berechtigt, die Berufsbezeichnung „Gärtner*in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau“ zu führen.

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