Berufstyp: Anerkannter Ausbildungsberuf
Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Industrie und Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung)
Lernorte: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)
Sie wollen Ihre persönliche Zukunft und die Zukunft der Stadt Leichlingen aktiv gestalten?
Das Glück liegt auf der Straße – denn auch in Zukunft werden Ausbau und Verbesserung der Verkehrswege eine entscheidende Rolle spielen. Intakte Verkehrswege sind wichtig für alle. Als Straßenbauer*in sind Sie daher auch künftig sehr gefragt. Wenn Sie gerne an der frischen Luft sind, lieber in der Gruppe arbeiten und Spaß daran haben, sich richtig auszupowern, dann sind Sie bei uns genau richtig. Sie lernen sowohl den Neubau als auch die Sanierung und Instandsetzung von Verkehrsflächen (das können innerörtliche Straßen, Parkflächen sowie Fußgängerzonen sein) unter anderem durch:
- das Einrichten, Vorbereiten und Absichern von Baustellen sowie die Abstimmung mit den anderen am Bau Beteiligten
- Durchführung von Reparaturarbeiten an Straßen und Wegen durchführen
- Erdarbeiten wie z.B. Gräben ausheben und Böschungen herstellen
- das Pflastern und die Herstellung befestigter Flächen
- das Bauen von Rinnen und Gräben zur Entwässerung
- das Bauen mit verschiedenen Baustoffen wie z.B. Asphalt, Splitt, Schotter, Pflastersteinen
- das Bedienen von Maschinen und Geräten wie z.B. Rüttelplatten, Bankettfräsen, Nivelliergeräten
- die Herstellung von Sonderbauteilen aus Steinen, Fertigteilen und aus Beton z.B. Schachtbauwerke, Einfassungen
Also immer wieder neue Arbeitsbedingungen, bei denen Sie ein breites Fachwissen erwerben und Ihr handwerkliches Geschick im Team einsetzen können.
Bei all dem beachten Sie stets die Sicherheitsvorschriften, da Sie oft bei fließendem Verkehr arbeiten müssen. Das heißt zum Beispiel, dass Sie Warnwesten tragen, Warnlampen, Warnbaken oder Warnkegel aufstellen oder auch Absperrschranken errichten.
Mit der Ausbildung zum Straßenbauer*in hat man einen Beruf gewählt, der einem langfristige Perspektiven verschafft. Straßenbauer*innen haben heute wie auch in Zukunft eine hohe Bedeutung für unsere Infrastruktur.
Schon während der Ausbildung lernen Sie viele der spannenden Herausforderungen zum Berufsbild des/der Straßenbauers*in und vielfältige Tätigkeiten kennen.
Sie bekommen also einen attraktiven, anspruchsvollen und abwechslungsreichen Beruf.
Das sollten Sie mitbringen!
Um Straßenbauer*in zu werden, müssen Sie einige Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen:
Voraussetzungen:
- mindestens Hauptschulabschluss Typ A
- technisches und handwerkliches Verständnis bzw. Geschick (z.B. beim Handhaben von Messgeräten und Handwerkzeugen)
- Vorliebe für Arbeit im Freien mit körperlichem Einsatz
- Initiative, Engagement und Teamfähigkeit
- Zuverlässigkeit sowie freundliches und verbindliches Auftreten
- erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren
- für die Wahrnehmung der Tätigkeit erforderliche gesundheitliche und körperliche Eignung
- keine Rückenbeschwerden
- keine Empfindlichkeiten oder Allergien gegenüber Stein und Zementstaub oder chemischen Stoffen.
- Auge-Hand-Koordination (z.B. beim Glätten von Asphaltoberflächen mit Handwerkzeugen)
- Sorgfalt und Umsicht (z.B. beim Verlegen und Versetzen von Pflastersteinen bzw. beim Arbeiten mit Straßenbaumaschinen)
Darüber hinaus sollten Sie wetterfest sein, Straßenbauer*innen arbeiten in erster Linie im Freien auf Baustellen. Eine schnelle Auffassungsgabe sowie Flexibilität bei der Arbeit sind für Sie selbstverständlich. Sie übernehmen Verantwortung für Ihre Aufgaben und setzen sich engagiert für diese ein. Sie sind kein Einzelkämpfer – vielmehr macht es Ihnen Freude in einem Team zu arbeiten.
Bewerbungsverfahren
Die Ausbildung erfolgt personalbedarfsorientiert. Vakante Ausbildungsplätze werden auf unserer Homepage ausgeschrieben und eröffnen das Bewerbungsverfahren. Details zum Bewerbungsverfahren sind der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen. Initiativbewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung des Landesgleichstellungsgesetzes und des bestehenden Gleichstellungsplans. Eine Bewerbung geeigneter schwerbehinderter Menschen ist ausdrücklich erwünscht.
Kosten, die den Bewerber*innen im Zusammenhang mit ihrer Bewerbung entstehen (z. B. Fahrtkosten), können nicht erstattet werden.
Für Auskünfte steht Ihnen die Ausbildungsleiterin Frau Hilden unter der Telefonnummer 02175 / 992 – 136 zur Verfügung.
Wie läuft die Ausbildung ab?
Die duale Ausbildung zum/zur Straßenbauer*in ist ein anerkannter Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung beginnt am 1. August eines Jahres und dauert drei Jahre.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung erfolgt im städtischen Bauhof und bei externen Ausbildungspartnern.
Unter Aufsicht der Ausbilder werden die verschiedenen Tätigkeiten des Straßenbauers angelernt – vom vorschriftsgemäßen Sichern einer Baustelle bis zum Führen eines Baggers.
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung findet in folgender Berufsschule statt:
Berufskolleg Ulrepforte, Ulrichgasse 1-3, 50678 Köln.
Was lernt ein*e Straßenbauer*in in der Berufsschule?
In der Berufsschule werden sowohl allgemeinbildende als auch berufsspezifische Fächer unterrichtet. Zu den allgemeinbildenden Fächern zählen Deutsch, Wirtschaft und Sozialkunde. Für das richtige und sichere Arbeiten im Baugewerbe behandelt man im Theorieunterricht zudem Themen wie Arbeitsschutz und Arbeitsrecht, bevor die einzelnen Tätigkeiten im Straßenbau in berufsspezifischen Fächern unterrichtet werden.
Unterrichtsfächer:
- Werken/Technik (z.B. für die Arbeit mit verschiedenen Werkzeugen und Maschinen; technisches Zeichnen)
- Mathematik (z.B. für das Berechnen des Baustoffbedarfs)
- Physik (z.B. für das Verständnis der Wirkung von Kräften und Hebelarten)
Der Unterricht am Berufskolleg Ulrepforte findet entweder blockweise, also für mehrere Wochen am Stück, statt, oder zweimal die Woche den ganzen Tag lang.
Zwischen- und Abschlussprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird während der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung durchgeführt, welche der Lernstandsfeststellung dient.
Am Ende des dritten Ausbildungsjahres ist die Abschlussprüfung zu absolvieren. Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen sowie praktischen Prüfung.
Weiterführende Informationen zur fachtheoretischen Ausbildung finden Sie auf der Homepage des Berufskollegs Ulrepforte www.bk-ulrepforte.de.
Wie hoch ist Ihr Verdienst während und nach Abschluss der Ausbildung?
Stand: 01.03.2019
Bereits während der Ausbildung erhalten Sie gestaffelt nach dem Ausbildungsjahr eine monatliche Ausbildungsvergütung:
im 1. Jahr in Höhe von 1.018,26 €
im 2. Jahr in Höhe von 1.068,20 €
im 3. Jahr in Höhe von 1.114,02 €
zuzüglich vermögenswirksamer Leistungen und einer Sonderzahlung (Weihnachtsgeld).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD).
Bei erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung bekommen Sie eine Abschlussprämie in Höhe von 400 €.
Außerdem erhält man einen Lernmittelzuschuss in Höhe von 50,00 Euro für jedes Ausbildungsjahr.
Nach der Ausbildung richtet sich die Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung und damit auch die Vergütung erfolgt entsprechend der Tätigkeit, die übernommen wird.
Der jährliche Erholungsurlaubsanspruch während der Ausbildung beträgt 30 Tage.
Fallen Kosten für die Ausbildung an?
Im Rahmen der Ausbildung werden sämtliche Gebühren von der Stadt Leichlingen getragen. Ebenso erfolgt eine kostenlose Bereitstellung der Ausbildungsmittel, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen der Prüfung erforderlich sind.
Die Fahrten zum Berufskolleg Ulrepforte werden nach Maßgabe des § 10 TVAöD erstattet.
Wie sind die Übernahmechancen nach Abschluss der Ausbildung?
Es bestehen bei guten Ausbildungsleistungen und entsprechender haushaltsmäßiger Voraussetzungen auch Übernahmemöglichkeiten für eine anschließende Beschäftigung.
Welchen Abschluss habe ich nach der Absolvierung der Ausbildung?
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung sind Sie berechtigt, die Berufsbezeichnung „Straßenbauer*in“ zu führen.