Berufstyp: Anerkannter Ausbildungsberuf
Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Industrie und Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung)
Lernorte: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)
Das Glück liegt auf der Straße – denn auch in Zukunft werden Ausbau und Verbesserung der Verkehrswege eine entscheidende Rolle spielen. Intakte Verkehrswege sind wichtig für alle. Als Straßenbauer*in sind Sie daher auch künftig sehr gefragt. Wenn Sie gerne an der frischen Luft sind, lieber in der Gruppe arbeiten und Spaß daran haben, sich richtig auszupowern, dann sind Sie bei uns genau richtig. Sie lernen sowohl den Neubau als auch die Sanierung und Instandsetzung von Verkehrsflächen (das können innerörtliche Straßen, Parkflächen sowie Fußgängerzonen sein) unter anderem durch:
Also immer wieder neue Arbeitsbedingungen, bei denen Sie ein breites Fachwissen erwerben und Ihr handwerkliches Geschick im Team einsetzen können.
Bei all dem beachten Sie stets die Sicherheitsvorschriften, da Sie oft bei fließendem Verkehr arbeiten müssen. Das heißt zum Beispiel, dass Sie Warnwesten tragen, Warnlampen, Warnbaken oder Warnkegel aufstellen oder auch Absperrschranken errichten.
Mit der Ausbildung zum Straßenbauer*in hat man einen Beruf gewählt, der einem langfristige Perspektiven verschafft. Straßenbauer*innen haben heute wie auch in Zukunft eine hohe Bedeutung für unsere Infrastruktur.
Schon während der Ausbildung lernen Sie viele der spannenden Herausforderungen zum Berufsbild des/der Straßenbauers*in und vielfältige Tätigkeiten kennen.
Sie bekommen also einen attraktiven, anspruchsvollen und abwechslungsreichen Beruf.
Um Straßenbauer*in zu werden, müssen Sie einige Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen:
Voraussetzungen:
Darüber hinaus sollten Sie wetterfest sein, Straßenbauer*innen arbeiten in erster Linie im Freien auf Baustellen. Eine schnelle Auffassungsgabe sowie Flexibilität bei der Arbeit sind für Sie selbstverständlich. Sie übernehmen Verantwortung für Ihre Aufgaben und setzen sich engagiert für diese ein. Sie sind kein Einzelkämpfer – vielmehr macht es Ihnen Freude in einem Team zu arbeiten.
Die Ausbildung erfolgt personalbedarfsorientiert. Vakante Ausbildungsplätze werden auf unserer Homepage ausgeschrieben und eröffnen das Bewerbungsverfahren. Details zum Bewerbungsverfahren sind der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen. Initiativbewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung des Landesgleichstellungsgesetzes und des bestehenden Gleichstellungsplans. Eine Bewerbung geeigneter schwerbehinderter Menschen ist ausdrücklich erwünscht.
Kosten, die den Bewerber*innen im Zusammenhang mit ihrer Bewerbung entstehen (z. B. Fahrtkosten), können nicht erstattet werden.
Für Auskünfte steht Ihnen die Ausbildungsleiterin Frau Hilden unter der Telefonnummer 02175 / 992 – 136 zur Verfügung.
Die duale Ausbildung zum/zur Straßenbauer*in ist ein anerkannter Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Die Ausbildung beginnt am 1. August eines Jahres und dauert drei Jahre.
Die praktische Ausbildung erfolgt im städtischen Bauhof und bei externen Ausbildungspartnern.
Unter Aufsicht der Ausbilder werden die verschiedenen Tätigkeiten des Straßenbauers angelernt – vom vorschriftsgemäßen Sichern einer Baustelle bis zum Führen eines Baggers.
Die theoretische Ausbildung findet in folgender Berufsschule statt: Berufskolleg Ulrepforte, Ulrichgasse 1-3, 50678 Köln.
In der Berufsschule werden sowohl allgemeinbildende als auch berufsspezifische Fächer unterrichtet. Zu den allgemeinbildenden Fächern zählen Deutsch, Wirtschaft und Sozialkunde. Für das richtige und sichere Arbeiten im Baugewerbe behandelt man im Theorieunterricht zudem Themen wie Arbeitsschutz und Arbeitsrecht, bevor die einzelnen Tätigkeiten im Straßenbau in berufsspezifischen Fächern unterrichtet werden.
Unterrichtsfächer:
Der Unterricht am Berufskolleg Ulrepforte findet entweder blockweise, also für mehrere Wochen am Stück, statt, oder zweimal die Woche den ganzen Tag lang.
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird während der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung durchgeführt, welche der Lernstandsfeststellung dient.
Am Ende des dritten Ausbildungsjahres ist die Abschlussprüfung zu absolvieren. Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen sowie praktischen Prüfung.
Weiterführende Informationen zur fachtheoretischen Ausbildung finden Sie auf der Homepage des Berufskollegs Ulrepforte www.bk-ulrepforte.de.
Stand: 01.03.2019
Bereits während der Ausbildung erhalten Sie gestaffelt nach dem Ausbildungsjahr eine monatliche Ausbildungsvergütung:
im 1. Jahr in Höhe von 1.018,26 €
im 2. Jahr in Höhe von 1.068,20 €
im 3. Jahr in Höhe von 1.114,02 €
zuzüglich vermögenswirksamer Leistungen und einer Sonderzahlung (Weihnachtsgeld).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD).
Bei erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung bekommen Sie eine Abschlussprämie in Höhe von 400 €.
Außerdem erhält man einen Lernmittelzuschuss in Höhe von 50,00 Euro für jedes Ausbildungsjahr.
Nach der Ausbildung richtet sich die Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung und damit auch die Vergütung erfolgt entsprechend der Tätigkeit, die übernommen wird.
Der jährliche Erholungsurlaubsanspruch während der Ausbildung beträgt 30 Tage.
Im Rahmen der Ausbildung werden sämtliche Gebühren von der Stadt Leichlingen getragen. Ebenso erfolgt eine kostenlose Bereitstellung der Ausbildungsmittel, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen der Prüfung erforderlich sind.
Die Fahrten zum Berufskolleg Ulrepforte werden nach Maßgabe des § 10 TVAöD erstattet.
Es bestehen bei guten Ausbildungsleistungen und entsprechender haushaltsmäßiger Voraussetzungen auch Übernahmemöglichkeiten für eine anschließende Beschäftigung.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung sind Sie berechtigt, die Berufsbezeichnung „Straßenbauer*in“ zu führen.
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