
Sie wollen Ihre persönliche Zukunft und die Zukunft der Stadt Leichlingen aktiv gestalten?
Wenn Sie ein Interesse für öffentliche Aufgaben und ein besonderes Verantwortungsgefühl gegenüber unserer Gesellschaft haben, sich gerne mit wirtschaftlichen Zusammenhängen beschäftigen, Rechts- und Verwaltungsfragen Ihre Neugierde wecken, Ihnen aber auch der Umgang mit Menschen wichtig ist, dann starten Sie mit einer Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten in eine interessante und abwechslungsreiche Zukunft.
Schon während der Ausbildung lernen Sie viele der spannenden Herausforderungen kennen, die an die Verwaltung der Stadt Leichlingen gestellt werden. Je nach Einsatzbereich kümmern Sie sich als Sachbearbeitung um die Anliegen unserer Bürger*innen, erbringen Beratungsleistungen, wickeln den Zahlungsverkehr ab oder bereiten Entscheidungen vor.
Sie bekommen also einen attraktiven, anspruchsvollen und abwechslungsreichen Beruf.
Das sollten Sie mitbringen!
Um Verwaltungsfachangestellte*r zu werden, müssen Sie einige Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen:
- Sie besitzen mindestens den qualifizierenden Abschluss einer Haupt-oder Mittelschule oder erwerben diesen bis zum Einstellungsbeginn (Fachoberschulreife oder qualifizierter Hauptschulabschluss Klasse 10)
- Sie nehmen erfolgreich am Eignungstest der Stadt Leichlingen teil.
Darüber hinaus sollten Sie aufgeschlossen sein, ein offenes und kommunikatives Wesen besitzen und gern mit Menschen zu tun haben. Eine schnelle Auffassungsgabe sowie Flexibilität bei der Arbeit sind für Sie selbstverständlich. Sie übernehmen Verantwortung für Ihre Aufgaben und setzen sich engagiert für diese ein. Sie sind kein Einzelkämpfer – vielmehr macht es Ihnen Freude in einem Team zu arbeiten.
Bewerbungsverfahren
Vakante Ausbildungsplätze werden jährlich im Herbst / Winter auf unserer Homepage ausgeschrieben und eröffnen das Bewerbungsverfahren. Details zum Bewerbungsverfahren sind der jährlichen Ausschreibung zu entnehmen. Initiativbewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung des Landesgleichstellungsgesetzes und des bestehenden Gleichstellungsplans. Eine Bewerbung geeigneter schwerbehinderter Menschen ist ausdrücklich erwünscht.
Kosten, die den Bewerber*innen im Zusammenhang mit ihrer Bewerbung entstehen (z. B. Fahrtkosten), können nicht erstattet werden.
Wie läuft die Ausbildung ab?
Verwaltungsfachangestellte*r ist ein anerkannter Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die duale Berufsausbildung bei der Stadt Leichlingen dauert 3 Jahre. Theoretische Ausbildungsabschnitte am Rheinischen Studieninstitut und an der Berufsschule wechseln mit praktischen Ausbildungsabschnitten in den verschiedenen städtischen Dienststellen ab. Ausbildungsbeginn ist jeweils am 1. August.
Theoretische Ausbildung
Die fachtheoretische Ausbildung findet in Form von Teilzeitunterricht an einem festen Tag in der Woche am Rheinischen Studieninstitut in Köln und als Blockunterricht (jeweils ein Block pro Ausbildungsjahr) am Berufskolleg an der Lindenstraße statt.
Es kommen u.a. folgende Unterrichtfächer auf Sie zu:
- Verwaltungsrechtliches Handeln
- Organisation
- Kommunalrecht
- Verwaltungsbetriebswirtschaft
- Textverarbeitung
- Recht der Gefahrenabwehr
Am Ende des dritten Ausbildungsjahres ist die Abschlussprüfung zu absolvieren. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Weiterführende Informationen zur fachtheoretischen Ausbildung finden Sie auf der Homepage des Rheinischen Studieninstitutes www.rheinstud.de sowie auf der Homepage des Berufskollegs an der Lindenstraße www.bkal.de.
Praktische Ausbildung
Sie erwartet eine abwechslungsreiche Ausbildung, die Sie für viele Tätigkeiten in der Verwaltung qualifiziert. Als Verwaltungsfachangestellte*r sind Sie später oft im Kontakt mit ratsuchenden Bürger*innen. Sie erteilen Auskünfte und helfen ihnen dabei, ihre Anliegen schnell und unkompliziert zu erledigen. Sie stellen Personalausweise aus, berechnen Wohngeldansprüche, bearbeiten Anträge für die Zulassung eines Fahrzeuges oder sind für die Zahlungsabwicklung der städtischen Finanzen zuständig. Dazu gehört Wissen darüber, welche Rechts- und Verwaltungsvorschriften es in den einzelnen Ämtern gibt und wie man sie praktisch anwendet. Im Rahmen der Ausbildung sollen Sie einen breiten Einblick in die Aufgaben unserer Stadtverwaltung erhalten.
Darüber hinaus erhalten Sie Rückmeldung über Stärken und Schwächen in Form von Beurteilungen, damit Sie Ihre persönliche Weiterentwicklung aktiv angehen können. Ziel ist es stets, Sie auf Ihren späteren Einsatz nach der Ausbildung vorzubereiten.
Aufgrund großzügiger Gleitzeitregeln kann Ihre tägliche Arbeitszeit außerhalb der Schulzeiten in den meisten Einsatzbereichen ab dem Zeitpunkt der Volljährigkeit flexibel unter Berücksichtigung der Bedarfe des Ausbildungsabschnitts gestaltet werden.
Wie hoch ist Ihr Verdienst während und nach Abschluss der Ausbildung?
Stand: 01.03.2019
Bereits während der Ausbildung erhalten Sie eine monatliche Ausbildungsvergütung
im 1. Jahr in Höhe von 1.018,26 €
im 2. Jahr in Höhe von 1.068,20 €
im 3. Jahr in Höhe von 1.114,02 €
zuzüglich vermögenswirksamer Leistungen und einer Sonderzahlung (Weihnachtsgeld).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD).
Bei erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung bekommen Sie eine Abschlussprämie in Höhe von 400 €.
Nach der Ausbildung richtet sich die Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung und damit auch die Vergütung erfolgt entsprechend der Tätigkeit, die übernommen wird.
Fallen Kosten für die Ausbildung an?
Im Rahmen der Ausbildung werden sämtliche Gebühren von der Stadt Leichlingen getragen. Ebenso erfolgt eine kostenlose Bereitstellung der Ausbildungsmittel, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen der Prüfung erforderlich sind.
Die Fahrten zum Rheinischen Studieninstitut werden nach Maßgabe des § 10 TVAöD erstattet. Für die Fahrten zur Berufsschule erhalten Sie auf Antrag einen Zuschuss von der Stadt Köln.
Wie sind die Übernahmechancen nach Abschluss der Ausbildung?
Es bestehen bei guten Ausbildungsleistungen und entsprechender haushaltsmäßiger Voraussetzungen auch Übernahmemöglichkeiten für eine anschließende Beschäftigung.
Welchen Abschluss habe ich nach der Absolvierung der Ausbildung?
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung sind Sie berechtigt, die Berufsbezeichnung „Verwaltungsfachangestellte“ oder „Verwaltungsfachangestellter“ zu führen.
Wie könnte Ihr späterer Arbeitsplatz aussehen?
Sie werden im Rahmen der Ausbildung als „Generalist*in“ qualifiziert. Dies bedeutet, dass Sie in der Ausbildung auf die vielfältigen Aufgaben unserer Stadtverwaltung im Rahmen der Einsätze in den unterschiedlichen Fachbereichen vorbereitet werden, mit der Folge, dass Sie nach dem erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung annähernd überall tätig werden können; erst danach erfolgt mit der zugewiesenen Stelle eine gewisse Spezialisierung.
Welche beruflichen Perspektiven eröffnet Ihnen die Stadtverwaltung Leichlingen?
Bei der Stadt Leichlingen wird die Ausbildung als erster Schritt der Personalentwicklung angesehen. Nach deren Absolvierung stehen den Mitarbeiter*innen umfangreiche berufliche Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten zur Verfügung. Zur weiteren beruflichen Qualifizierung wird u.a. ein vielseitiges und qualitativ hochwertiges Fort- und Weiterbildungsprogramm angeboten. Darüber hinaus können besonders qualifizierte und motivierte Verwaltungsfachangestellte sich zur / zum Verwaltungsfachwirt*in weiterbilden und in den gehobenen Verwaltungsdienst aufsteigen. Dafür absolvieren Sie eine berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung, den sogenannten Angestelltenlehrgang II. Im Rahmen dieser Weiterbildungsmaßnahme werden sämtliche Gebühren von der Stadtverwaltung Leichlingen übernommen sowie eine Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Entgelts für die Zeit der lehrgangs- und prüfungsbedingten Abwesenheit gewährt.