Mit der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRMRL) hat die Europäische Union eine weitere Leitlinie für eine europaweite ökologische Entwicklung der Gewässer und die Verminderung der Risiken durch Hochwasser ausgegeben.
Für Leichlingen wurden die Wupper und der Weltersbach als Risikogewässer ermittelt.
Für diese Gewässer wurden die Überschwemmungsgebiete einschließlich der Überschwemmungsgebietsverordnungen festgesetzt sowie die Hochwassergefahren- und -risikokarten erarbeitet.
Der Hochwasserschutz ist ein zentrales Thema, dem sich die Kommunen, Verbände und auch jeder einzelne Grundstücksbesitzer stellen müssen. Im Zuge der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie werden Hochwasserschutzmaßnahmen erarbeitet und Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Vorsorge und Anlagenunterhaltung festgelegt.
Grundsätzlich ist jeder Bürger verpflichtet (§5 Wasserhaushaltsgesetz -Allgemeine Sorgfaltspflichten), im Rahmen des Zumutbaren geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.
Für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten und den Erlass der Überschwemmungsgebietsverordnungen mit den jeweiligen Verbots- und Genehmigungstatbeständen ist die Bezirksregierung Köln zuständig.
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