Lebensraum von Ratten
Ratten sind weltweit in unseren Städten verbreitet, auch wenn man sie selten sieht. Sie gehören zu den typischen Kulturfolgern. Dazu zählen Tiere, die fähig sind, ihren Lebensraum an urbane Lebensverhältnisse anzupassen. Diesen Lebensraum richten sie sich gerne in der Nähe von Nahrungsquellen ein. Das können Keller, Müllkippen, Lagerhäuser, Lebensmittelbetriebe oder Bauernhöfe sein, ebenso naturnahe Habitate wie Gewässer und ihre Ränder mit dichter Vegetation.
Bei uns ist die Wanderratte (Rattus norvegicus) am verbreitetsten; die Hausratte spielt kaum eine Rolle. Die Wanderratten legen ihre Bauten gerne im Erdreich an, weshalb ihnen die Konstruktion unseres Kanalnetzes natürlich sehr entgegen kommt. Von hier aus entwickeln sich immer wieder oberirdische, meist lokale Befallsherde.
Ratten vermehren sich sehr schnell. Nach einer Tragzeit von 22-24 Tagen, werden etwa 5-7 geborene Jungratten geboren. Nach deren Geschlechtsreife, im Alter von 3 bis 5 Monaten, beginnt dieser Zyklus erneut, der auch nicht von der Jahreszeit unterbrochen wird. So kann ein Rattenweibchen bis zu 12 Würfe pro Jahr schafft.
Es ist also nicht verwunderlich, dass ein Rattenpärchen eine vierstellige Summe an Nachkommen pro Jahr zeugen kann.
Ratten gehören bekanntermaßen zu den Nagetieren, d.h., sie besitzen je ein Paar Schneidezähne im Oberkiefer, sowie eines im Unterkiefer, die ein Leben lang nachwachsen. Diese Schneidezähne müssen durch Nagetätigkeit abgenutzt und kurz gehalten werden. Selbst harte Materialien wie Aluminium, Kupfer oder Weißblech können mit diesen Zähnen durchnagt werden.
Besonders Elektrokabel fallen den Nagern gerne zum Opfer. In der Isolierung der Kabel sind Weichmacher, welche verhindern sollen, dass die Isolierungen mit zunehmenden Alter brüchig werden. Die Weichmacher besitzen einen süsslichen Geschmack und das macht Elektrokabel noch verlockender für Ratten, die ständig nach Möglichkeiten suchen, ihre Zähne kurz zu halten.
Werden Elektrokabel oder sonstige Kabel, z.B. Netzwerkkabel angenagt, kann es zum Kurzschluss, oder schlimmstenfalls zu einem Brandfall kommen. Ein durchgenagtes Netzwerkkabel im Kabelkanal wird möglicher Weise bei der Fehlersuche nach einer Störung nicht bedacht und kann zu erheblichen, technischen Ausfällen in einem Unternehmen führen.
Gesundheitsrisiko
Die Natur braucht keinen Schädlingsbekämpfer, denn sie hält sich selbst im Gleichgewicht. Die Natur kennt keine Schädlinge. Nun hat aber der Mensch seinen eignenen Kulturraum geschaffen und möchte einerseits diesen frei von unerwünschten und durchaus kranheitsbringenden Lebewesen halten und andererseits greift er durch die Gestaltung seines Lebensraumes, in das natürliche Gleichgewicht derart ein, sodass dieses Ungleichgewicht zur Überpopulationen einer Art, wie im Falle der Ratte, führen kann.
Natürliche Feinde der Wanderratte sind in unseren urbanen Lebensräumen selten. Raubwild und Greifvögel vermögen die Population nicht zu reduzieren und hinzu kommt, dass Ratten sehr anpassungsfähige Allesfresser sind. Sie laufen in ihrem Revier immer wieder die selben Strecken ab, die sogenannten Wechsel, wobei sie immer auf Deckung achten, um an ihre bekannten Futterstellen zu kommen. Im menschlichen Kulturraum, mit seinem Überangebot an Nahrungsquellen werden Ratten so schnell zu einem Problem. Folglich werden Ratten von z.B. Lebensmittel verabeitenden Betrieben, aufgrund ihres interessanten Nahungsangebotes, magisch angezogen.
Es kann nachvollzogen werden, dass diese bei Befall zu einer Gesundheitsgefährdung für den Menschen werden kann. Wir haben es dann mit dem sog. Vorrats- u. Materialschädlingen zu tun. Denn Ratten, die üblicherweise Kanalisationen und Abwasserleitungen belaufen, tragen Fäkalkeime in ihrem Haarkleid. Diese werden dann auf unsere Nahrung und Bedarfsgegenstände übertragen (siehe folg. Bsp.).
Folgende Krankheiten sind beispielsweise durch Ratten übertragbar:
- Mit die häufigsten Bakterien, die von Nagetieren auf Menschen übertragen werden können, sind Leptospiren, die eine Infektionskrankheit übertragen. Eine Erregerart kann die, unter Umständen tödlich verlaufende Weil`sche Krankheit hervorrufen. Leptospiren werden mit dem Harn der Nager ausgeschieden.
- Werden Nahrungsmittel mit dem Kot der Ratten verunreinigt, können hier Lebensmittelvergiftungen durch Salmonellen auftreten.
- Die Schweinepest oder Maul- und Klauenseuche ist in der Nutztierhaltung sehr gefürchtet und von seuchenhygienischer Bedeutung.
- Die Trichinose, eine der bedeutendsten Wurmerkrankungen steht im Zusammenhang mit Ratten und Mäusen
Rattenbekämpfung
Das Wissen um die Biologie und Verhaltensweisen der Tiere, im Zusammenwirken mit einem wirksamen Rodentizid, ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Bekämpfung.
Dazu gehört immer
- eine umfassende Befallsermittlung,
- eine Verknappung des Nahrungsangebotes
- und das Auslegen von Fraßködern.
Am Ende einer Bekämpfung sollte das Verschließen und Sichern des Gebäudes oder des Revieres, vor einem Neubefall stehen; dies ist nicht immer möglich, wie z.B. in der Kanalisation.
Auch werden heute immer noch Speisereste fälschlicherweise gerne in der Toilette entsorgt.
Die Ratten sitzen im Kanal am „gedeckten Tisch“ und freuen sich über die übrig gebliebene Kartoffel vom Mittagstisch. In diesem Fall hilft eine Dauerbeköderung der Befallsstellen. Hier gilt es einiges zu beachten:
- Der Köder muss attraktiver sein als die Konkurenznahrung im Umfeld.
- Der Köder muss aber auch widerstandsfähig gegen die hohe Feuchtigkeit im Kanal sein, um lange attraktiv zu bleiben.
- Der Köder darf auf keinem Fall ins Abwasser gelangen.
Also müssen diese Köder gegen das Fortspülen gesichert werden. Nagen Ratten den Köder an, dürfen auch die Krümel des Köders nicht in das Abwasser gelangen. Um einen Bekämpfungserfolg zu erzielen, müssen alle Punkte voll berücksichtigt werden.
Wichtig ist, dass nur dort Köder ausgelegt werden, wo auch ein Befall vorherrscht. Zusammen mit dem Fachunternehen der Rattenbekämpfung arbeitet der Städtische Abwasserbetrieb Leichlingen an einem System, um auszuschließen, dass keine Krümel des Köders ins Abwasser gelangt. Dies würde sonst die Umwelt und andere Organismen schädigen. Momentan wird das neue Sytem getestet und kommt bei erfolgreichem Einsatz auch in den anderen befallenen Schächten zum Einsatz.
Vorbeugung besser als Bekämpfung
Als Grundatz von vorbeugenden Maßnahmen, sollte zum Einen die Reduzierung des Nahrungsangebotes gelten und zum Anderen das Gestalten eines unattraktiven Umfeldes. Nahrungsquellen sollten sicher vor Ratten und Mäusen verschlossen gelagert werden.
Durchbrüche, Ritzen und Spalten am Gebäude sollten abgedichtet sein. Dies kann man oft mit einfachen mechanischen Verfahren erreichen: Lochbleche, Metallgitter oder speziell dafür entwickelte, nagersichere Materialien kommen hier zum Einsatz.
Bodenabläufe im Keller oder Waschmaschinen-Anschlüsse dürfen nicht defekt sein oder offen liegen. Ratten lieben Verstecke, daher ist es ratsam Lagerräume und Kellerräume ordentlich und übersichtlich zu halten. Ebenso sind Müllplätze zu bedenken: Deckel der Mülltonnen geschlossen halten und bei großen Müll-Containern kleine Gitter in die Abläufe am Container-Boden einbauen, wenn der Schraubdeckel fehlt.
Mit diesen einfachen Maßnahmen kann viel erreicht werden und würden diese umgesetzt, wäre ein attraktives Nebenergebnis, dass so auch der Einsatz von Bekämpfungsmitteln reduziert werden könnte.

Rechtliche Hintergründe zur Rattenbekämpfung
Infektionsschutzgesetz
Maßnahmen zur Rattenbekämpfung sind im Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) geregelt. Nach § 17 Absatz 2 IfSG hat, sofern Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden, die zuständige Behörde, die zu ihrer Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen anzuordnen.
Gesundheitsschädlinge im Sinne des IfSG sind nach § 2 Nummer 12 Tiere, durch die Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können; hierzu sind auch Ratten zu zählen.
§ 2 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem IfSG (ZVO-IfSG) bestimmt, dass die Städte und Gemeinden (örtliche Ordnungsbehörden), zuständige Behörden im Sinne der §§ 16 und 17 IfSG sind.
Umweltbundesamt (für Belegungen in der Kanalisation)
Die Anwendung von Rodentiziden (chemische Mittel zur Bekämpfung von Nagetiere) in der Kanalisation ist nur geschulten berufsmäßigen Verwendern wie zum Beispiel Kanalarbeiter/innen mit Sachkunde oder ausgebildeten Schädlingsbekämpfer/innen vorbehalten. Die Köder werden in den Kanalschacht eingehängt oder in wasserdichten Köderschutzstationen ausgebracht. Die Köder dürfen dabei nicht mit dem Abwasser in Kontakt kommen
(Herausgeber:Umweltbundesamt Fachgebiet IV 1.2 BiozideFachgebiet IV 1.4 Gesundheitsschädlinge und ihre Bekämpfung)