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Sonderregelung ermöglicht schnelleren Wohnungsbau
 

Der „Bau-Turbo“ wurde im Oktober 2025 von der Bundesregierung beschlossen. Er stellt den neuen Paragraphen 246e im Baugesetzbuch (BauGB) dar und ist zusammen mit weiteren flankierenden Regelungen am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten. Mit dem „Bau-Turbo" können Städte und Gemeinden auf die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans verzichten. Das spart neben Kosten vor allem viel Zeit. Denn bei der Aufstellung eines Bebauungsplans vergehen oft mehrere Jahre. Städte und Gemeinden müssen vorher entscheiden, ob und in welchem Umfang sie den neuen „Bau-Turbo“ nutzen. 

Mit dem neuen Gesetz können abweichende Regelungen vom Bauplanungsrecht zugelassen werden, wenn dadurch zusätzlicher Wohnraum entsteht. Das eröffnet mehr Flexibilität bei der kommunalen Bauleitplanung und ermöglicht es, Projekte gezielter voranzubringen.

Nähere Informationen zum „Bau-Turbo“ finden Sie hier.
 

Wohnungsbauturbo in Leichlingen
 

Für die Anwendung des Wohnungsbauturbos in Leichlingen hat der Rat der Stadt Leichlingen am 9. Juli 2026 Leitlinien beschlossen. Sie sollen den Umgang mit dem neuen Instrument vor Ort verschlanken und vereinheitlichen und eine verlässliche Grundlage für die Prüfung von Wohnbauprojekten schaffen.

Ziel sind weniger Bürokratie beim Wohnungsbau, bessere Nutzung vorhandener Flächen wie Baulücken, Dachaufstockungen, Umnutzungen und Nachverdichtung sowie eine Entlastung der Verwaltung durch weniger aufwendige Bauleitplanung in dafür geeigneten Fällen. 

Gleichzeitig braucht es eine Balance zwischen Geschwindigkeit, Qualität, sozialer Verträglichkeit, kommunaler Planungshoheit und Umweltbelangen. Der Wohnungsbau-Turbo wird in Leichlingen daher im Einklang mit den Zielen des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und einer nachhaltigen Stadtentwicklung angewendet. Beschleunigung darf nicht zu einer ungesteuerten Innenverdichtung, zu unverhältnismäßiger Versiegelung oder zu dauerhaften Nachteilen für Stadtklima, Regenwasserrückhalt, Biodiversität, Aufenthaltsqualität oder soziale Infrastruktur führen. 

Die entwickelten Leitlinien sind ausdrücklich kein starres Regelwerk, sondern ein flexibles Steuerungsinstrument. Sie sollen regelmäßig überprüft und angepasst werden, sobald neue praktische Erfahrungen, rechtliche Entwicklungen oder städtebauliche Erkenntnisse vorliegen. 

Download Konzept Wohnungsbauturbo – mit ergänzenden Leitlinien (PDF) 

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