Der Bürgermeister als Stadtoberhaupt wird für die Dauer von fünf Jahren direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Er ist hauptberuflich als kommunaler Wahlbeamter auf Zeit tätig.
Der Bürgermeister ist der Vorgesetzte aller städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Als Behördenchef ist er für die Leitung und Beaufsichtigung der gesamten Verwaltung verantwortlich. In seiner Abwesenheit ist in Leichlingen der Stadtkämmerer Thomas Knabbe für die Verwaltungsleitung zuständig.
Der Bürgermeister ist außerdem Repräsentant der Stadt und Vorsitzender des Rates.
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