Der Rheinisch-Bergische Kreis entsendet für die kommende Wahlperiode 2025-2029 ehrenamtliche Richter*innen an das Sozialgericht Köln für die Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes. Leichlinger*innen, die sich für dieses Ehrenamt interessieren, können sich bis zum 21. Juli bei der Stadt Leichlingen bewerben, indem sie den ausgefüllten Anmeldebogen an ann-kristin.groene(at)leichlingen.de schicken
Alle eingereichten Bewerbungen werden im Anschluss an den Kreis weitergeleitet. Aus ihnen wählt der Kreistag acht geeignete Kandidat*innen aus, die er auf seine Vorschlagsliste setzt. Die ehrenamtlichen Richter*innen werden dann von einem Wahlausschuss des Sozialgerichts jeweils auf fünf Jahre gewählt – für den Rheinisch-Bergischen Kreis sollen dabei vier ehrenamtliche Richter*innen bestellt werden.
Die ehrenamtlichen Richter*innen sind in gleichem Maße wie Berufsrichter*innen unabhängig und nur Gesetz und Recht unterworfen. In ihrem Richter*innenamt sind sie an Weisungen nicht gebunden und üben es mit dem gleichen Stimmrecht wie die Berufsrichter*innen aus.
Für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt wird in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils sowie gesundheitliche Eignung und eine gute Kommunikations- und Dialogfähigkeit benötigt. Besondere Sach- oder Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Mehr Informationen gibt es auf www.justiz.nrw.de