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Bis 21.7. bewerben als ehrenamtliche Richter*in für das Sozialgericht Köln

|   Pressemitteilungen

Der Rheinisch-Bergische Kreis entsendet für die kommende Wahlperiode 2025-2029 ehrenamtliche Richter*innen an das Sozialgericht Köln für die Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes. Leichlinger*innen, die sich für dieses Ehrenamt interessieren, können sich bis zum 21. Juli bei der Stadt Leichlingen bewerben, indem sie den ausgefüllten Anmeldebogen an ann-kristin.groene(at)leichlingen.de schicken

Alle eingereichten Bewerbungen werden im Anschluss an den Kreis weitergeleitet. Aus ihnen wählt der Kreistag acht geeignete Kandidat*innen aus, die er auf seine Vorschlagsliste setzt. Die ehrenamtlichen Richter*innen werden dann von einem Wahlausschuss des Sozialgerichts jeweils auf fünf Jahre gewählt – für den Rheinisch-Bergischen Kreis sollen dabei vier ehrenamtliche Richter*innen bestellt werden.

Die ehrenamtlichen Richter*innen sind in gleichem Maße wie Berufsrichter*innen unabhängig und nur Gesetz und Recht unterworfen. In ihrem Richter*innenamt sind sie an Weisungen nicht gebunden und üben es mit dem gleichen Stimmrecht wie die Berufsrichter*innen aus. 

Für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt wird in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils sowie gesundheitliche Eignung und eine gute Kommunikations- und Dialogfähigkeit benötigt. Besondere Sach- oder Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Mehr Informationen gibt es auf www.justiz.nrw.de

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