Landtagswahl

Leichlingen wählt – Landtagswahl

Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 15. Mai 2022!

Am Sonntag, 15. Mai 2022, findet die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen statt.

Hier finden Sie zukünftig alle aktuellen Informationen rund um die Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahl 2022 in der Stadt Leichlingen.

Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis, die an diesem Tag bei der Meldebehörde gemeldet sind, ist der 3. April 2022. 

 

Infos zur Landtagswahl 15. Mai

Das Wahlamt der Stadt Leichlingen arbeitet auf Hochtouren. Bisher haben 6.962 Wähler*innen für die Landtagswahl von ihrem Recht auf Briefwahl Gebrauch gemacht. Bei der letzten Landtagswahl waren es nur 4.381 Anträge bei ungefähr gleicher Zahl an Wahlberechtigten von etwa. 22.000 Personen.

Das Wahlamt weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen von Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, noch bis zum 13. Mai 2022, 18 Uhr beantragt werden können. Das Wahlamt (Haupteingang Rathausfoyer) öffnet aus diesem Grund letztmalig am Freitag, 13. Mai, zusätzlich von 14 Uhr bis 18 Uhr.

Im Fall nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, ist der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr möglich. Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern, dass ihnen die beantragten Wahlscheine nicht zugegangen sind, können noch bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, neue Wahlscheine beantragen. Hierfür ist das Wahlamt am Samstag, 14. Mai, von 9 Uhr bis 15 Uhr und am Wahltag selbst ab 8 Uhr telefonisch unter 02175/992-114, -110 erreichbar.

Die fertigen Wahlbriefe müssen beim Wahlamt am Wahltag bis spätestens 18 Uhr eingegangen sein! Später eingehende Wahlbriefe werden nicht berücksichtigt.

Am Wahltag stehen die gleichen Wahllokale zur Verfügung, die bereits bei der Bundestagswahl im letzten Herbst zum Einsatz kamen. Infos zum Standort und zur Barrierefreiheit der Wahllokale finden Sie hier.

 

Das Wahlamt macht darauf aufmerksam, dass der Zugang zum Wahllokal für die Wähler*innen nach der geltenden Corona-Schutzverordnung aktuell keiner Einschränkung unterliegt. Es wird dennoch dringend im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme gebeten, eine möglichst medizinischeMaske in den Wahllokalen zu tragen. Auch um die Berücksichtigung des üblichen Abstandes wird gebeten. Ein eigener Stift sollte nach Möglichkeit ebenfalls mitgebracht werden.

 

 

Präsentation der Ergebnisse

 Am Sonntag, 15. Mai, wählt Nordrhein-Westfalen den neuen Landtag. Zwischen 8 und 18 Uhr können auch die wahlberechtigten Leichlinger*innen in dem auf ihrer Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahlraum ihres Wahlbezirkes unter Vorlage von Wahlbenachrichtigung und Personalausweis oder Reisepass ihre Kreuze machen.

Ab 18 Uhr erfolgt dann die Auswertung der Stimmen. Die Präsentation des Wahlergebnisses erfolgt auch in diesem Jahr nicht im Foyer des Rathauses, sondern kann gemütlich von zu Hause online verfolgt werden. Hier sind die Ergebnisse im Laufe des Abends abrufbar. Alternativ kann man sich die Präsentation auch vor dem Haupteingang des Rathauses ansehen – dort steht ein Bildschirm bereit, auf dem die Ergebnisse angezeigt werden.

 
Wahlhelfer*innen

Derzeit werden Wahlhelfer*innen in Leichlingen, die bei vorigen Wahlen bereits aktiv waren, angeschrieben und zur ehrenamtlichen Tätigkeit in einem der 16 Wahlvorstände in den Wahllokalen oder in den ebenfalls 16 Briefwahlvorständen im Rathaus berufen. Wer noch mitmachen möchte und bisher keine Post erhalten hat, kann sich sehr gerne unter wahlhelfer(at)leichlingen.de anmelden. Für die Tätigkeit am Wahltag werden 60 Euro in den Wahllokalen und 50 Euro in den Briefwahlvorständen als sog. Erfrischungsgeld gezahlt.

Wahlhelfer*in kann jede*r wahlberechtigte Leichlinger*in werden.
 

Erstellung der Wählerverzeichnisse

Am Sonntag, den 3. April wurden landesweit die Wählerverzeichnisse erstellt. Informationen dazu finden Sie im Merkblatt des Bürgerbüros. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolgt zwischen dem 9. und 24. April.
 

Briefwahl

Auch bei dieser Wahl wird es wieder möglich sein, die Briefwahlunterlagen bequem und kontaktlos online zu bestellen. Diese Möglichkeit besteht ab dem 11. April. Sie benötigen für die Online-Beantragung keine Wahlbenachrichtigung in Papierform, d. h. der Antrag kann bereits gestellt werden, auch wenn die Wahlbenachrichtigung Sie noch nicht postalisch erreicht hat.
 

Wahlamt

Das Wahlamt im Rathaus wird auch dieses Mal im Rathausfoyer untergebracht sein. Das Wahlamt ist ab dem 19. April zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros ohne Termin für die Wähler*innen geöffnet:

  • montags von 8 bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 17.30 Uhr;
  • dienstags von 8 bis 12 Uhr;
  • mittwochs von 8 bis 12 Uhr;
  • donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 15.30 bis 18.30 Uhr;
  • freitags von 8 bis 12 Uhr

Wähler*innen werden gebeten, ihre Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis oder den Reisepass mitzubringen.
 

Wahlberechtigung

Gemäß § 1 und § 2 des Landeswahlgesetzes sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, die am Wahltag

  1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  2. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben,
  3. nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.