Anliegen von A - Z

Akteneinsicht in Baugenehmigungsakten

Eine Akteneinsicht kann grundsätzlich dem Grundstückseigentümer gewährt werden. Durch schriftliche Vollmacht können z.B. auch Architekten oder andere bau- bzw. kaufwillige Personen Einsicht in die Bauakten bekommen. Dies ist insbesondere hilfreich bei Grundstückskauf oder Bauwünschen, Fragen zur Entwässerung, usw. Darüber hinaus kann auch den Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten gestattet werden, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.

Das Bauordnungsamt macht darauf aufmerksam, dass Akteneinsichten nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen können.

 

Einsicht in Bauakten (laufende oder archivierte)
Je angefangene halbe Stunde
24,00 €
Bereitstellung von Dateien per E-Mail oder Datenträger
Je angefangene 10 Minuten
08,00 €
Vervielfältigungen und Auszüge
Fotokopien und Ausdrucke schwarz-weiß
DIN A4 je Seite
DIN A3 je Seite
DIN A2 - A0 je Seite

 

00,50 €
00,90 €
15,00 €

Farbkopien und -ausdrucke
DIN A4 je Seite
DIN A3 je Seite
DIN A2 - A0 je Seite

01,20 €
01,70 €
35,00 €
Für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken bei durchschnittlicher Arbeitsleistung je angefangene 15 Minuten

09,00 €

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