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Unterbringung von Geflüchteten: Bürgermeister*innen des RBK wenden sich an Landesregierung

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Gemeinsames Schreiben der Bürgermeister*innen des Rheinisch-Bergischen Kreises

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Wüst,

nach Angaben des Bundesinnenministeriums vom 23.8.2022 sind bis heute nahezu eine Million Menschen vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland geflüchtet. Auch der Zustrom von Geflüchteten aus anderen Krisenregionen der Welt ist ungebrochen.

Dass in dieser Situation die Kommunen Geflüchtete aufnehmen und unterbringen, ist ebenso selbstverständlich wie erforderlich. Dies ist auch erklärtes Selbstverständnis der Städte und Gemeinden im Rheinisch-Bergischen Kreis. Die Anzahl der Zuweisungen sowie auch die immer kürzere Taktung der den Kommunen zugewiesenen Geflüchteten stellt uns jedoch mittlerweile vor kaum mehr lösbare Probleme. Verschärft wird dies zudem noch durch die Nachricht vom 6.9.2022, dass künftig nicht einmal mehr die Durchführung grundsätzlich erforderlicher Erstuntersuchungen vor den Zuweisungen erwartet werden kann.

Dass in Krisenzeiten eine solidarische Aufnahme von schutzsuchenden Menschen durch unser Land erfolgen muss, steht außer Frage. Hier im Kreis sind allerdings mittlerweile Belastungsgrenzen erreicht, die die immer weitere und fortwährende Zuweisung von geflüchteten Menschen nicht mehr möglich machen. Alle Kommunen im Kreis haben seit Beginn der Kriegsereignisse in der Ukraine die ihnen zur Verfügung stehenden räumlichen Ressourcen erschlossen und für eine Unterbringung der Kriegsflüchtlinge genutzt. Jetzt sind die Kapazitätsgrenzen in Unterkünften und bei Mitarbeitenden entweder bereits jetzt erreicht oder werden in absehbarer Zeit erschöpft sein.

Eine Unterbringung, die die Würde der Menschen achtet, kann so auf Dauer nicht gesichert werden.

Völlig unbegreiflich ist für uns, dass das NRW-Flüchtlingsministerium laut Kölner Stadt Anzeiger vom 20.9.2022 feststellt, dass keine flächendeckende Überlastung zu verzeichnen sei. Lediglich einzelne Kommunen hätten signalisiert, dass sie keine weiteren Menschen aufnehmen könnten. Wie auch immer das Ministerium zu dieser Einschätzung gekommen sein mag, sie ist schlicht unzutreffend. Die Kommunen sind bereits jetzt flächendeckend an die Grenze ihrer Aufnahmefähigkeit gestoßen.

Wir sind den tausenden privaten Haushalten im Kreisgebiet dankbar für die vorübergehende private Aufnahme von Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine. Hierbei zeichnet sich jedoch bereits seit einiger Zeit eine deutliche Umkehr in der Entwicklung ab, weil die private Hilfsbereitschaft verständlicherweise mehr und mehr an Grenzen stößt. Neben den Zuweisungen über die Bezirksregierung Arnsberg müssen wir also auch diese zusätzlichen Unterbringungsbedarfe zusätzlich mit schultern. Nicht zu vergessen sind schließlich auch die fortgesetzten Zuweisungen in gewöhnlichen Asylverfahren sowie die von afghanischen Ortskräften. Zusätzlich belastend werden sich auch die nach der Ankündigung durch die Bezirksregierung Arnsberg vom 6.9.2022 zu erwartenden Zuweisungen in Abhängigkeit der Wohnsitzauflagen im Sinne von § 12a AufenthG auswirken, da das Land in dieser Frage seine Bereitschaft zur Verhandlung von Aufnahmekontingenten und die Möglichkeit, in besonderen Fällen einen Aufschub zu verhandeln, von einen auf den anderen Tag zurückgenommen hat.

Das zunehmend herausfordernde Unterbringungsmanagement ist hier vor Ort deshalb an tatsächliche Kapazitätsgrenzen angelangt. Umso irritierender sind jüngste Ankündigungen von Seiten der Landesebene, dass sich der Aufnahmedruck gegenüber den Kommunen in den kommenden Monaten noch weiter verstärken und intensivieren wird. Das Land versetzt uns mit dieser Verfahrensweise und einseitigen Erwartungshaltung in eine Lage, der wir nicht mehr gerecht werden können. Anstelle einer Intensivierung des Zuweisungsdrucks benötigen wir vielmehr Verständnis für unsere Erschöpfungslage und eine gut abgewogene Kooperation mit der Landesebene, die uns mit unseren begrenzten räumlichen, personellen und finanziellen Möglichkeiten gerade nicht länger überfordern darf!

Das im Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen festgeschriebene Integrationsverständnis (§1, S.1), aber auch die dort implizierten Teilhabe- und Integrationsgrundsätze und deren Umsetzungsmaßnahmen werden durch die aktuelle Belastung der Kommunen konterkariert.

Aus vorstehenden Gründen erbitten wir Ihre Stellungnahme zu folgenden Aspekten:

  1. Welche weiteren Maßnahmen hat das Land zur Bewältigung der Aufnahmeverpflichtungen ergriffen und welche Maßnahmen plant es kurzfristig, um dem immer weiter steigenden Aufnahme- und Unterbringungsbedarf zu begegnen, ohne dabei vordergründig und in erster Linie auf eine Durchleitung in die nicht mehr aufnahmefähigen Kommunen zu setzen? Welche zusätzlichen Unterkünfte ist das Land NRW durch Sofortmaßnahmen bereit zu schaffen, um die Kommunen zu entlasten?
     
  2. Wie stellt sich die zahlenmäßige Aufnahme von ukrainischen Geflüchteten seit Kriegsausbruch in NRW im Verhältnis zu den weiteren Bundesländern dar? Finden unterhalb der Bundesländer zum Ausgleich von Aufnahmequoten Verschiebungen statt? Wenn ja, in welche Richtungen und in welcher Größenordnung?
     
  3. Was genau ist ursächlich für die aktuell mehrfach erfolgten Hinweise auf über mehrere Monate gesteigerte Aufnahmeverpflichtungen? Nach zu verfolgenden Veröffentlichungen kann sich dies nicht durch signifikant steigende Grenzübertritte in die BRD erklären.
     
  4. Was steht der Lösung entgegen, auch ukrainische Geflüchtete für einen mehrmonatigen Zeitraum in landeseigene Unterkünfte unterzubringen, um den Kommunen die dringend benötigte Entlastung zu verschaffen?
     
  5. Was gedenkt das Land NRW an Unterstützungsmaßnahmen für die Kommunen kurz- und mittelfristig noch zu unternehmen, um der mehr und mehr anwachsenden unkontrollierten Lage wirksam entgegenzutreten?
     
  6. Wie plant das Land die Kommunen kurzfristig finanziell und personell zu entlasten?
     
  7. Schon jetzt verfügen die Kommunen in unterschiedlichem Maß nicht mehr über die erforderlichen Kapazitäten zur Unterbringung der Kinder und Jugendlichen in Kitas, OGS und Schulen. Daher würde eine weitere Zuweisung diese Situation stark verstärken. Abhilfe kann kurzfristig nicht in Aussicht gestellt werden. Wie sollen nach Ihrer Auffassung Kita-, Schul- und Ganztagsplätze, Plätze in Alten- und Pflegeheime kurzfristig geschaffen und finanziert werden?

Im Gegensatz zur nicht einmal bis heute in allen Bereichen gemeisterten Flüchtlingskrise von 2015 erwarten wir vom Land heute ein strukturiertes, vor allem transparentes und mit den Kommunen im Vorfeld einvernehmlich abgestimmtes Vorgehen bei künftigen Zuweisungen, um fortgesetzte Überforderungen zu unterbinden. Schon in den Vorjahren wurden wir Kommunen ohne jede Möglichkeit des Gegensteuerns durch die zu umfänglichen Zuweisungen massivst „hinter die Lage“ gebracht und zu extrem unwirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlich bedenklichen Improvisationslösungen gezwungen, die wir ein zweites Mal in so kurzer Zeit nicht noch einmal bewältigen können und wollen.

Mit Blick auf die Gesamtverantwortung für unsere Kommunen ist dringender Handlungsbedarf geboten. Wir fordern in einen Dialog mit Ihnen bzw. der Landesebene zu treten. Wichtig ist uns dabei, dass nicht weiter nach der einfachen Lösung „Die Kommunen sind ohne Wenn und Aber das Ende der Zuweisungsprozesse“ verfahren wird, sondern wir ernsthafte und unterstützende Hilfestellungen vom Land und Bund zur Abmilderung der Zuweisungszahlen erhalten.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis und verstehen Sie, dass wir uns bereits seit längerem in einer krisenhaften Situation befinden, die wir unter den gegebenen und in Aussicht gestellten Rahmenbedingungen nicht mehr bewältigen können.

In Erwartung einer zeitnahen und konstruktiven Rückäußerung verbleiben wir mit freundlichen Grüßen aus den Rathäusern des Rheinisch-Bergischen Kreises.

 

Herzliche Grüße
Ihre Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Rheinisch-Bergischen Kreises
 

gez. Frank Stein, Bürgermeister der Stadt Bergisch Gladbach

gez. Marion Lück, Bürgermeisterin der Stadt Wermelskirchen

gez. Robert Lennerts, Bürgermeister der Gemeinde Odenthal

gez. Bondina Schulze, Bürgermeisterin der Stadt Rösrath

gez. Dirk Runge, Bürgermeister der Stadt Burscheid

gez. Willi Heider, Bürgermeister der Gemeinde Kürten

gez. Christoph Nicodemus, Bürgermeister der Stadt Overath

gez. Frank Steffes, Bürgermeister der Stadt Leichlingen

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