Anliegen von A - Z

KFZ-Angelegenheiten

Die Stadt Leichlingen führt ein Servicebüro des Rheinisch-Bergischen Kreises als Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge.

Hierzu ist Ihre persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer von Ihnen bevollmächtigten Person in unserem Bürgerbüro notwendig.

Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der nach genannten Unterlagen, da ansonsten eine Bearbeitung der Meldung zu Ihrem Fahrzeug nicht erfolgen kann.

Eine Zulassung ohne Termin ist derzeit nicht möglich. Bitten nutzen Sie in jedem Fall die Online-Terminvereinbarung und geben die Zahl der zuzulassenden Kraftfahrzeuge dort an.

Die Erledigung von Kfz-Angelegenheiten im Bürgerbüro in Witzhelden ist aus technischen Gründen nicht möglich.

 

Für die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde werden, je nach Geschäftsvorfall, unterschiedliche Verwaltungsgebühren erhoben. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Angaben zu den einzelnen Gebühren daher nicht möglich sind.

Anmeldung (Neuzulassung, nur fabrikneue Fahrzeuge)
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Firmen/Selbständigen Handelsregisterauszug bzw.  Gewerbeanmeldung
- elektronischer Versicherungsnachweis (eVB- Nummer) bisherigen Link hinterlegen
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- gegebenenfalls eine Vollmacht
- SEPA- Lastschriftmandat

Bei der Zulassung eines Neufahrzeuges aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) ist die Vorlage des Kaufvertrages oder der Rechnung im Original notwendig. Außerdem wird das COC-Papier bzw. die EWG-Übereinstimmungserklärung benötigt. Bei einem Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land ist zusätzlich die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes vorzulegen.
Im Zusammenhang mit der Neuzulassung muss dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer erteilt werden. Halten Sie bitte bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges Ihre Kontodaten bzw. eine entsprechende Kontoerklärung des Vollmachtgebers (Sepa-Lastschriftmandat) bereit.

Fahrzeug ummelden (bitte Verlinkung anklicken)
innerhalb des Rheinisch-Bergischen Kreises (noch zugelassen)
Fahrzeug ummelden oder wiederzulassen innerhalb des Rheinisch-Bergischen Kreises (abgemeldet)
Fahrzeug ummelden von außerhalb des Rheinisch-Bergischen Kreises (noch zugelassen)

Abmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II oder Kraftfahrzeugbrief und  -schein
- Kennzeichenschild(er)
Es empfiehlt sich ebenfalls die Vorlage des Untersuchungsberichts über die letzte Hauptuntersuchung.

Zulassung von Kraftfahrzeugen
Kfz Ab-, An- und Ummeldung
Ab-, An- und Ummeldung, Kraftfahrzeuge