Wenn eine öffentliche Verkehrsfläche über den normalen Gebrauch hinaus beansprucht wird, ist eine sogenannte Sondernutzungsgenehmigung erforderlich, zum Beispiel, wenn man Stühle und Tische aufstellen will. Und auch bei der Aufstellung eines Gerüstes, das (zum Teil) öffentliche Verkehrsfläche beansprucht, ist eine Genehmigung erforderlich.Die Genehmigung beantragen Sie über das jeweilige Formular beim Ordnungsamt der Stadt Leichlingen.
Sondernutzungssatzung der Stadt Leichlingen
Foto der Örtlichkeit, Lageplan mit Flächenmaßen
Die Gebühren sind abhängig von der Größe der beanspruchten Fläche sowie der Dauer der Inanspruchnahme. Sie werden auf Grundlage der Anlagen der Sondernutzungssatzung der Stadt Leichlingen berechnet.
Birgit
Steinhoff
Öffnungszeiten Rathaus
Montag
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Mittwoch
8.30-12 Uhr
Freitag
Freitext
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Tobias
Siefen
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