Sondernutzungsgenehmigung öffentlicher Verkehrsraum
Wenn eine öffentliche Verkehrsfläche über den normalen Gebrauch hinaus beansprucht wird, ist eine sogenannte Sondernutzungsgenehmigung erforderlich, zum Beispiel, wenn man Stühle und Tische aufstellen will.
Und auch bei der Aufstellung eines Gerüstes, das (zum Teil) öffentliche Verkehrsfläche beansprucht, ist eine Genehmigung erforderlich.
Die Genehmigung beantragen Sie über das jeweilige Formular beim Ordnungsamt der Stadt Leichlingen.
Die Gebühren sind abhängig von der Größe der beanspruchten Fläche sowie der Dauer der Inanspruchnahme. Sie werden auf Grundlage der Anlage 2 der Sondernutzungssatzung der Stadt Leichlingen berechnet.
Foto der Örtlichkeit, Lageplan mit Flächenmaßen