Anliegen von A - Z

Hilfe zur Pflege

Die Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen ist eine finanzielle Leistung, die den notwendigen Pflegebedarf abdeckt, soweit die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen.

Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig. Hierbei werden Einkommensgrenzen zugrunde gelegt, die über den Bedarfssätzen der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt liegen. Das heißt, es können auch solche Personen Hilfe zur Pflege erhalten, die keinen Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.

Für die Leistungsgewährung ist der Rheinisch-Bergische Kreis, Amt für Soziales, zuständig.

Nähere Informationen erhalten Sie beim Sozialamt der Stadt Leichlingen oder auf der Internetseite des Rhein.-Berg. Kreises.
 

 

§§ 61 ff. Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII)

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