Personalausweis
Bitte beachten Sie: ab dem 1. Mai 2025 können nur noch digitale Fotos akzeptiert werden. Diese können Sie im Rathaus (SpeedCapture ab 120 cm Körpergröße, Gebühr 8 Euro), bei DM oder in einem an das Cloud-System angeschlossenen Fotofachgeschäft (Suche unter https://alfo-passbild.com) machen.
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Die Ausweispflicht erfüllt auch, wer einen gültigen Pass im Sinne des Passgesetzes besitzt.
Der Personalausweis beinhaltet auch die aktuelle Wohnungsanschrift und ist insofern als Identitätsnachweis innerhalb Deutschlands umfangreicher als der Reisepass. Informationen zum Personalausweis finden Sie auch auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und unter diesem Link innerhalb des Portals.
Die Bundesdruckerei in Berlin produziert die Personalausweise in ca. 2 bis 3 Wochen. Im Einzelfall kann es auch einmal länger dauern; die Stadt Leichlingen hat hierauf leider keinen Einfluss. Für dringende Fälle ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgerbüro mit.
Die Abholung Ihrer neuen Ausweisdokumente erfolgt ohne Termin zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros an der Infotheke. Bitte bringen Sie die alten Ausweisdokumente
zum Entwerten mit. Die Abholung ist nach Erhalt des PIN-Briefes zur Nutzung der Onlinefunktion möglich. Personen, die bei der Beantragung unter 15 ½ Jahren alt sind, erhalten keinen PIN-Brief.
Der Personalausweis ist nach 3 Wochen abholbereit. Sie können auch jemand anderen mit der Abholung des Ausweises bevollmächtigen.
Personalausweise für Kinder
Seit 2024 werden aufgrund einer gesetzlichen Änderung in Deutschland keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Alternativ können ein regulärer Personalausweis oder Reisepass mit einer Gültigkeit von sechs Jahren beantragt werden. Beide Dokumente werden bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres ausgestellt und je nach Urlaubsziel für internationale Reisen benötigt.
Achtung: Bei gravierenden optischen Veränderungen des Kindes kann vor Ablauf der Gültigkeit die Beantragung eines neuen Dokumentes erforderlich werden.
Personalausweise oder Reisepässe für Kinder und Jugendliche können nach vorheriger Terminvereinbarung im Bürgerbüro beantragt werden. Dafür ist bei Personalausweisen bis zum 16. Lebensjahr, für Reisepässe bis zum 18. Lebensjahr die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Falls nur ein Elternteil zur Antragstellung mitkommt, muss dementsprechend eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils mitgebracht werden. Da die Dokumente nicht direkt im Leichlinger Bürgerbüro ausgestellt werden, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt und dann an das Bürgerbüro gesandt werden, muss mit bis zu vier Wochen Bearbeitungszeit für Personalausweise und bis zu sechs Wochen für Reisepässe kalkuliert werden.
Terminreservierung im Bürgerbüro
Gerne kann für alle Angelegenheiten des Melde-, Pass- und Ausweiswesens (keine Kfz-Angelegenheiten) mittwochs von 8 bis 12 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr die Nebenstelle des Bürgerbüros in Witzhelden genutzt werden. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Das Bürgerbüro Witzhelden befindet sich im 1. Stock des evangelischen Pastorats, Hauptstraße 2.
Soll das Bürgerbüro im Rathaus genutzt werden, ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Die Terminvereinbarung erfolgt online – dafür müssen die gewünschten Anliegen sowie deren Anzahl ausgewählt werden. Es werden nur die Anliegen in der Zahl bearbeitet, die über die Terminvereinbarung angegeben sind. Termine sind derzeit nur für Leichlinger Bürger*innen verfügbar. Alternativ ist die Terminvereinbarung telefonisch über die 02175 992-200 möglich.
37,00 Euro Personalausweis ab 24 Jahre
22,80 Euro Personalausweis bis 24 Jahre
10,00 Euro Personalausweis (vorläufig)
ggf. 8,00 Euro SpeedCapture-Nutzung
Die Gebühren können direkt vor Ort bar oder mit Karte (Debit- und Kreditkarten) bezahlt werden. Ausgeschlossen sind Bezahlungen mit American Express und Diner’s Club. Zusätzlich akzeptieren die Terminals auch digitale Karten, zum Beispiel über das Smartphone oder die Smartwatch.
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass, auch wenn er ungültig ist
- Geburtsurkunde für ledige Personen
- Ehe- oder Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch für Eheleute / Geschiedene (bei Namensänderung nach der Scheidung ist auch die Bescheinigung über die Namensänderung vorzulegen) / Verwitwete
- ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate), ab dem 1. Mai 2025 nur noch digitale Fotos; diese können Sie im Rathaus (SpeedCapture ab 120 cm Körpergröße, Gebühr 8 Euro), bei DM oder in einem an das Cloud-System angeschlossenen Fotofachgeschäft (Suche unter https://alfo-passbild.com) machen.
- bis zum 16. Lebensjahr - Einverständniserklärung BEIDER Elternteile
Die Antragstellung ist nur persönlich möglich. Sie können sich NICHT vertreten lassen.
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis - Personalausweisgesetz