Rat der Stadt Leichlingen:
Nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Gemeinden die "Grundlage des demokratischen Staatsaufbaus". Ihr Bestand ist sowohl durch das Grundgesetz als auch durch die Landesverfassung garantiert.
Wesentlicher Bestandteil dieser Verfassungsgarantie ist die Selbstverwaltung durch selbstgewählte Organe. Die Verwaltung der Stadt wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt.
Diese wird durch den Rat vertreten, der alle fünf Jahre neu gewählt wird. Die Ratsmitglieder sind Inhaber/innen eines "freien Mandats", d.h. sie sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden, sondern nur dem Gesetz und ihrem Gewissen unterworfen.
Die Tätigkeit im Rat ist ehrenamtlich.
Vorsitzender des Rates der Stadt Leichlingen: Bürgermeister Ernst Müller
Stellv. Bürgermeister/in: Rolf Ischerland und Erika Horsthemke
Ergebnisse der Kommunalwahl 2009
32 Ratmitglieder davon:
Anzahl der Ratsmitglieder Partei
12 SPD
10 CDU
2 Bündnis 90/Die Grünen
2 BWL
2 FDP
2 UWG
1 Die Linke
1 Pro NRW
Ergebnisse der Kommunalwahl 2004
34 Ratsmitglieder davon:
Anzahl der Ratsmitglieder Partei
15 SPD
11 CDU
4 UWG
2 Bündnis 90/Die Grünen
2 FDP


