Der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises hat als zuständige Kommunalaufsicht die vom Leichlinger Stadtrat am 12. Januar beschlossene Haushaltssatzung 2023 der Stadt Leichlingen und die damit gemäß Haushaltsplanung einhergehende Verringerung der Allgemeinen Rücklage am 9. März genehmigt.
Die bislang aufgrund der seit 1. Januar 2023 geltenden vorläufigen Haushaltsführung bestehenden Einschränkungen für die laufende Haushaltsbewirtschaftung sind daher ab sofort aufgehoben. Über alle Haushaltspositionen sowie die gebildeten Budgets kann nun entsprechend der Planansätze durch die Fachämter der Stadtverwaltung verfügt werden.
Die Haushaltssatzung 2023 enthält die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Leichlingen voraussichtlich erzielbaren Erträge in Höhe von 71,9 Millionen Euro und entstehenden Aufwendungen von 79 Millionen Euro sowie die zu erwartenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen. Das sich unter anderem durch deutlich reduzierte Zuweisungen im Bereich der Gemeindefinanzierung durch das Land NRW an die Stadt Leichlingen sowie insbesondere vor dem Hintergrund der aktuell alle Kommunen belastenden krisenbedingten Umstände über viele Leistungsbereiche der Verwaltung gestiegene Aufwendungen in 2023 ergebende Defizit von 7,070 Millionen Euro führt zu der genehmigten Verringerung der Allgemeinen Rücklage.
Die vorgesehenen erforderlichen Investitionen von 44,1 Millionen Euro sind wie auch die damit verbundene Finanzierung ebenfalls entsprechend geplant. Die investiven Einzahlungen (z. B. Förderungen) belaufen sich auf 21,2 Millionen Euro. Das ergibt ein potenzielles Delta von 23,5 Millionen Euro. Dieses Delta müsste gegebenenfalls über Kredite abgedeckt werden, sofern die Investitionsmittel voll ausgeschöpft würden, wovon aber nicht auszugehen ist.
Große investive Posten im Haushaltsjahr sind dabei zum Beispiel die Sanierung der Gemeinschaftsgrundschule Büscherhof, der Neubau der Sporthalle Balker Aue sowie der Kita Uferstraße und die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges für den Löschzug Witzhelden. Für Grunderwerbe im Zuge der Baulandentwicklung sind 2,5 Millionen Euro vorgesehen. Die Steuersätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer bleiben unverändert.
Bürgermeister Frank Steffes und Stadtkämmerer Thomas Knabbe haben sowohl den Rat der Stadt Leichlingen als auch die Fachämter der Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass, wie von der Kommunalaufsicht gefordert, zwingend Konsolidierungsmaßnahmen erfolgen müssen, um zukünftig erforderliche Haushaltsgenehmigungen nicht zu verwirken.
Der städtische Haushaltsplan wird jährlich durch Bürgermeister und Stadtkämmerer aufgestellt und vom Rat der Stadt Leichlingen nach entsprechenden Beratungen und gegebenenfalls Veränderungen beschlossen. Die zu finanzierenden Aufgaben sind vielfältig und reichen von der Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Leistungen bis hin zu freiwilligen Angeboten.
Bürger*innen können direkt online einen Einblick in den Haushaltsplan für das Jahr 2023 nehmen. Alternativ liegt der Haushaltsplan auch in Papierform zur Einsichtnahme im Rathaus in Zimmer 428 öffentlich aus.