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Ab 1. Februar: Mitarbeiterparkplätze auf dem Rathausparkplatz

|   Pressemitteilungen

Zum 1. Februar werden die vier mittleren Parkplatzreihen auf dem Vorplatz des Leichlinger Rathauses in Mitarbeiterparkplätze umgewandelt. In der Zeit von 6.30 Uhr bis 16.30 Uhr ist das Abstellen des Pkws dort montags bis freitags zukünftig nur mit einem Mitarbeiterparkausweis der Stadtverwaltung erlaubt. 

Von 16.30 Uhr bis 6.30 Uhr sowie ganztägig samstags und sonntags ist das Parken auch sonstigen Fahrzeugen kostenlos gestattet. Das Ordnungsamt wird in der Anfangszeit vermehrt Kontrollen durchführen und gegebenenfalls Verwarnungsgelder verhängen. 

Die Kurzzeitparkplätze auf den äußeren Parkreihen bleiben wie gewohnt erhalten, sodass Besucher*innen des Rathauses weiterhin die Möglichkeit haben, ihren Wagen vorübergehend abzustellen. Auch die Parkplätze für das Aufladen von E-Fahrzeugen an den installierten Ladesäulen sowie die vorhandenen Behindertenparkplätze bleiben bestehen. 

In den vergangenen Jahren registriert die Stadtverwaltung zunehmend, dass Anwohner*innen der umliegenden Wohngebiete ihre Pkws dauerhaft auf dem Rathausparkplatz abstellen. Dabei handelt es sich auch immer häufiger um Langzeitparker*innen, die die Wagen selten bewegen. Das führt dazu, dass die städtischen Mitarbeitenden umgekehrt in immer größeren Entfernungen innerhalb der angrenzenden Wohngebiete parken müssen. Um diesen Kreislauf zu durchbrechen, wird nun die neue Regelung eingeführt. 

Bild: © S.Chun, Stadt Leichlingen

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