Pressemitteilung des Bergischen Abfallwirtschaftsverbands
Ab dem 1. Januar 2026 wird die bisherige Gutscheinregelung in der Stadt Leichlingen für die Ausgabe von Gelben Säcken durch ein vereinfachtes Verfahren ersetzt.
Bürger*innen können die Gelben Säcke künftig direkt und ohne Vorlage eines Gutscheins an den bekannten Ausgabestellen erhalten. Für eine gerechte und bedarfsgerechte Verteilung gilt: Je Abholung ist die Ausgabe auf eine Rolle Gelbe Säcke mit 15 Säcken begrenzt. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der Personen oder Haushaltsgröße. Die Ausgabestellen sind entsprechend informiert. Alle Bürger*innen werden gebeten, Rücksicht zu nehmen und Gelbe Säcke nach tatsächlichem Bedarf abzuholen. Da die Ausgabestellen jederzeit zu deren regulären Öffnungszeiten aufgesucht werden können, ist es nicht erforderlich, Vorräte anzulegen.
Das neue Verfahren soll die Abholung der Gelben Säcke einfacher und unbürokratischer machen. Gleichzeitig wird in einer dreijährigen Testphase geprüft, ob sich das System bewährt und weiterhin ein verantwortungsvoller Umgang mit den Gelben Säcken erfolgt.
Was gehört in den Gelben Sack (Leichtverpackungen)?In den Gelben Sack gehören ausschließlich Verpackungen, die überwiegend aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoffen bestehen, wie beispielsweise:- Kunststoffflaschen und -becher (z. B. Joghurtbecher, Spülmittelflaschen)- Konservendosen und Getränkedosen ohne Pfand- Getränkekartons (z. B. Milch- oder Saftkartons)- Kunststofffolien und Beutel
Nicht in den Gelben Sack gehören u. a. Restmüll, Papier, Glas oder Bioabfälle. Diese sind weiterhin über die dafür vorgesehenen Tonnen und Sammelbehälter zu entsorgen.
Die wichtigsten Punkte im Überblick zusammengefasst:- Keine Gutscheine mehr notwendig- Ausgabe an den bekannten Ausgabestellen- Pro Ausgabe nur eine Rolle Gelbe Säcke
Lassen Sie uns gemeinsam Ressourcen sparen.
Mehr Informationen gibt es direkt auf der Website des BAV.
Bild: © Christian Schwier, stock.adobe.com
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