Am Freitag, 13. Juni, wurden die ersten Schreiben zur Einberufung der Wahlhelfenden für die Kommunalwahlen im Herbst versandt.
Am 14. September werden in Leichlingen der Stadtrat, der/die Bürgermeister*in sowie der Kreistag und der/die Landrät*in des Rheinisch-Bergischen Kreises gewählt. Auch die Wahl für den Leichlinger Integrationsrat findet an diesem Datum statt. Aufgrund des großen Bewerber*innenfeldes für das Amt des/der Bürgermeister*in geht das Leichlinger Wahlamt außerdem von einer Stichwahl am 28. September aus.
Für beide Termine werden ehrenamtliche Wahlhelfer*innen benötigt, die vor Ort in den Wahllokalen auf einen reibungslosen Ablauf achten und im Nachgang die abgegebenen Stimmen aus Wahl- und Briefwahllokalen zählen.
Da die Wahl in eine beliebte Urlaubszeit nach den Sommerferien fällt und sicherheitshalber zwei Termine besetzt werden müssen, rechnet das Wahlamt mit einigen Absagen. Daher möchte es jetzt schon weitere Freiwillige ermutigen, sich als Wahlhelfer*innen auf die Reserveliste setzen zu lassen. Aus dieser werden Ehrenamtler*innen nachberufen, falls es zu Ausfällen und Absagen kommt.
Voraussichtlich Mitte Juli sollten alle Rückmeldungen der ersten Einberufungsrunde wieder im Wahlamt eingegangen sein. Danach werden offene Plätze im Zuge einer zweiten Runde aus Freiwilligen auf der Reserveliste besetzt. Grundsätzlich können aber auch später noch weitere Einberufungen erfolgen, wenn z. B. durch Krankheitsfälle Wahlhelfer*innen absagen müssen.
Wahlhelfer*innen werden können Deutsche oder EU-Bürger*innen, die mindestens 16 Jahre alt sind. Pro Wahltag gibt es für die ehrenamtlichen Helfer*innen ein Erfrischungsgeld von 80 Euro. Wer Interesse hat, kann sich via E-Mail an wahlamt(at)leichlingen.de melden – idealerweise für beide Termine. Wenn man nur an einem Termin einsatzfähig ist, kann man sich trotzdem melden, dann aber bitte unbedingt unter Angabe des Termins, an dem man zur Verfügung steht.
Fragen beantwortet das Team des Wahlamtes unter 02175 992-456.