Was wird von der Wiederaufbauhilfe NRW gefördert?
Mit den Fördergeldern des Landes NRW soll die Beseitigung der Schäden nach dem Starkregen- und Hochwasserereignis 2021 unterstützt werden. Hierfür stehen Fördergelder in Höhe von ca. 12,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Eine Antragstellung ist bis zum 30.06.2026 ausschließlich über das Online-Förderportal (www.wiederaufbau.nrw) möglich.
Wer kann einen Antrag auf Wiederaufbauhilfe stellen?
Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Verbände, die von den Hochwasserkatastrophen im Juli 2021 betroffen sind.
Bis wann kann ein Antrag auf Wiederaufbauhilfe gestellt werden?
Anträge für Wiederaufbauhilfe im Rahmen der NRW-Förderprogramme können bis zum 30. Juni 2026 gestellt werden. Diese Frist gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen der Wohnungswirtschaft.
Wie kann ich einen Antrag auf Wiederaufbauhilfe stellen?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Online-Förderportal von "www.wiederaufbau.nrw". Man benötigt ein Wiederaufbau.web-Konto, um sich anzumelden und den Antrag zu stellen.
Informationen zur Wiederaufbauhilfe finden Sie unter:
www.bezreg-koeln.nrw.de/wiederaufbauhilfen-nrwwww.land.nrw/wiederaufbauhilfewww.mhkbd.nrw/themenportal/wiederaufbauhilfen-fuer-privathaushalte-und-unternehmen-der-wohnungswirtschaftwww.mhkbd.nrw/themenportal/wiederaufbauhilfen-fuer-infrastruktur-kommunen
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