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Erneute Verzögerung am Kreisverkehr Neukirchener Straße

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Eigentlich sollten in dieser Woche die abschließenden Asphaltarbeiten für die Fertigstellung des neuen Kreisverkehrs auf der Neukirchener Straße erfolgen. Doch die Witterung sorgt dafür, dass sich die Arbeiten erneut verzögern.

Nachdem am Mittwoch, 18. Dezember, die Asphalttragschicht auf der Neukirchener Straße (Landesstraße 359) eingebaut wurde, sollte eigentlich am Donnerstag, 19. Dezember, die zweite Asphaltschicht im Kreisverkehr vor dem Rathaus eingebaut werden. Die feuchtnasse Witterung der vergangenen Nacht und die für Donnerstag vorhergesagten Regenfälle sorgen jedoch dafür, dass die Arbeiten nicht wie geplant umgesetzt werden können. Dies hängt auch mit den besonderen Umständen beim Bau von Kreisverkehren zusammen, denn auf der engen Kreisbahn treten beim Befahren andere und erheblich größere Belastungen als bei einer geraden Fahrbahn auf, weshalb auf eine besonders gute Verbindung der einzelnen Asphaltschichten untereinander geachtet werden muss. Diese besonders gute Verbindung kann bei zu großer Nässe jedoch nicht durch das durchführende Unternehmen gewährleistet werden, sodass vermeidbare Folgeschäden auftreten könnten. Deshalb lehnt das Unternehmen bei einer Ausführung unter diesen Witterungsbedingungen auch jegliche Haftung ab.

Bedingt durch die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel ergibt sich frühestens ab der zweiten Januarwoche ein neues Zeitfenster zur Fertigstellung der Arbeiten, immer vorausgesetzt, die Witterung spielt mit. Denn neben zu großer Nässe ist auch zu große Kälte bei der Durchführung von Straßenbaumaßnahmen ein Hinderungsgrund. Bis zum Abschluss der Arbeiten bleibt die Einbahnstraßenregelung weiterhin bestehen. 

Das städtische Tiefbauamt ist bemüht, die Baumaßnahme bestmöglich zu unterstützen und eng zu begleiten. So nimmt es an den wöchentlichen Baubesprechungen teil und steht in engem Kontakt mit dem Straßenbaulastträger Straßen.NRW, dem Investor des Neubaus an der Wupper als Veranlasser der Baumaßnahme sowie den von den Vertragspartnern beauftragten durchführenden Baufirmen. Die Stadtverwaltung selbst ist nicht Auftraggeberin der auf der Baustelle aktiven Tiefbaufirmen.

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