Am 16.7.2004 erlangte der Bebauungsplan mit der ersten Änderung Rechtskraft. Der Rat der Blütenstadt Leichlingen hat am 1.7.2021 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.63 "Dienstleistungs- und Gewerbepark Further Weg" beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist am 30.7.2024 im Amtsblatt Nr. 17 bekannt gemacht worden.
Das Plangebiet liegt innerhalb der Grenzen des Bebauungsplanes Nr. 63 "Dienstleistungs- und Gewerbepark Further Weg" der Stadt Leichlingen. Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst eine Gesamtfläche von ca. 9,6 ha. Dieser weist vorwiegend eine gewerbliche Nutzung aus.
Seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 63 hat sich die Pferdeklinik Leichlingen GmbH dort angesiedelt. Diese verfolgt nun neue Ziele wie die Erweiterung auf dem Areal. Hierfür müssen die planerischen Rahmenbedingungen angepasst werden.
Um die planungsrechtliche Situation an die neuen Ziele anzupassen, beabsichtigt die Stadt Leichlingen, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern. Durch die Konzeption soll ein attraktiver, flexibler Flächenzuschnitt der Gewerbeflächen entstehen. In diesem Rahmen soll der Bestand der Pferdeklinik planungsrechtlich gesichert werden. Ebenso soll der Bebauungsplan die Möglichkeit zur Erweiterung der Pferdeklinik sowie zur Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe unterschiedlicher Größenordnung geben.
Der Bebauungsplan liegt für jedermann zur Einsichtnahme vom 19.8. bis einschließlich 13.9.während der Servicezeiten im Stadtplanungsamt, Am Schulbusch 16, 42799 Leichlingen, aus. Leichlinger*innen können während der Servicezeiten direkt im Stadtplanungsamt, online im Beteiligungsportal NRW sowie per E-Mail an stadtplanung(at)leichlingen.de Hinweise und Anregungen zur Planung geben. Für die Erörterung der Planungsziele ist eine vorherige telefonische Anmeldung unter 02175 992-173 erforderlich.
Die Servicezeiten des Stadtplanungsamtes sind:
montags: 8.30-12 Uhr und 14-17.30 Uhr
dienstags: 8.30-12 Uhr und 14-15.30 Uhr
mittwochs: 8.30-12 Uhr und 14-15.30 Uhr
donnerstags: 8.30-12 Uhr und 14-15.30 Uhr
freitags: 8.30-12.15 Uhr
Es ist zu beachten, dass Inhalte von Stellungnahmen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens und in den politischen Entscheidungsprozessen öffentlich einsehbar sein werden. Falls adressbezogene Daten (z. B. Hausnummer) Inhalt einer Stellungnahme sind, ist anzugeben, ob diese veröffentlicht werden dürfen. Namen und sonstige personenbezogene Daten werden in jedem Falle anonymisiert veröffentlicht.