Das Amt für Kinder, Jugend und Familie ist für die Gestaltung von gelingenden Aufwachsmöglichkeiten zuständig und vertritt die Stadt in allen Belangen der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Als zusätzliche Fachkraft in der Basisleistung I (BTHG) übernehmen Sie im städtischen Familienzentrum und Bewegungskindergarten am Büscherhof folgende Aufgaben:
Tätigkeitsprofil:
- Förderung und Dokumentation der individuellen Entwicklung des Kindes
- Erstellung von Teilhabe- und Förderplänen
- partizipativer Einbezug der Kinder
- Planung, Durchführung und Reflexion der pädagogischen Arbeit
- aktive Zusammenarbeit mit den Eltern
Anforderungsprofil (zwingende Voraussetzungen):
- eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich ankerkannte*r Erzieher*in, staatlich anerkannte*r Heilpädagoge*in, staatlich anerkannte*r Heilerziehungspfleger*in, Absolvent*in der Studiengänge Kindheitspädagogik oder Soziale Arbeit oder eine vergleichbare Qualifikation
- oder: mind. zwei Jahre Berufserfahrung im Bereich der Eingliederungshilfe
Darüber hinaus ist wünschenswert
- Erfahrung in der Arbeit mit Kindern
- ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Flexibilität
- respektvolle und gleichberechtigte Zusammenarbeit im Team
- die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
Wir bieten Ihnen:
Bei uns finden Sie einen interessanten und vielseitigen Aufgabenbereich in einem guten Arbeitsumfeld mit guten Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen der Tätigkeit.
Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen wird bis Entgeltgruppe 8a TVöD-SuE gezahlt. Eine genaue Einstufung innerhalb dieser Entgeltgruppe ist erfahrungsabhängig. Daneben sieht der TVöD eine Jahressonderzahlung, eine jährliche leistungsorientierte Bezahlung (LOB), eine betriebliche Altersversorgung durch die Zusatzversorgungskasse (ZVK) sowie die Gewährung von 30 Tagen Urlaub/5-Tagewoche. Flexible Arbeitszeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf finden selbstverständlich Berücksichtigung.
Die Stadt Leichlingen nimmt die berufliche Integration nach dem SGB IX ernst. Bewerbungen von schwerbehinderten und gleichgestellten Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Menschen mit den verschiedensten Hintergründen und Interessen finden bei uns ihren Arbeitsplatz zum Wohlfühlen. Dabei ist die Chancengleichheit für alle Bewerber*innen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität unser höchstes Gebot!
Informationen über die Stadt Leichlingen sind im Internet unter www.leichlingen.de abrufbar.
Für fachliche Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle
Einrichtungsleitung Frau Preuss
Telefon 02175 992-591
E-Mail: klaudia.preuss(at)leichlingen.de
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren
Personalservice
Telefon 02175 992-135 oder 02175 992-136
E-Mail: personalservice(at)leichlingen.de.
Aussagefähige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugniskopien) sind ausschließlich online als eine zusammenhängende PDF-Datei bis zum 20.6.2025 zu richten an: bewerbungen(at)leichlingen.de
Bitte nutzen Sie ausschließlich das E-Mail-Bewerbungsverfahren. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalische eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesandte Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden.
Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich und gemäß der geltenden Datenschutz-vorschriften behandelt. Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich von der Stadt Leichlingen zur Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens verwendet. Es haben nur berechtigte Mitarbeiter*innen der Stadt Leichlingen Zugang zu Ihren Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden bis zum vollständigen Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens gespeichert. Danach werden Ihre Daten gelöscht.