Inklusion
Manche Schülerinnen und Schüler benötigen eine sonderpädagogische Förderung. Diese kann an unterschiedlichen Orten („Förderort“) und mit bestimmten Schwerpunkten („Förderschwerpunkt“) stattfinden.
Förderorte können sein:
-Förderschulen
-Gemeinsamer Unterricht an einer allgemeinen Schule
-Integrative Lerngruppen an einer allgemeinen Schule in der Sekundarstufe I
Anmeldung
Über den Besuch einer Förderschule oder einen anderen Förderort wird in einem mehrstufigen Verfahren (AO-SF-Verfahren) durch die Schulaufsicht entschieden. Die Schulen informieren Sie darüber.
Eltern von Erstklässlern melden ihr Kind zunächst an einer Grundschule an. Dann wird ein sonderpädagogisches Gutachten mit einer Empfehlung für einen geeigneten Förderort erstellt.
Schulwechsel
Soll ein Kind in eine Förderschule oder von der Förderschule in eine andere Schulform wechseln, wird dies ebenfalls von der Schulaufsicht entschieden. An den Förderschulen wird einmal jährlich überprüft, ob die Schülerinnen und Schüler auch weiterhin einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Die Förderschule kann auch einen Wechsel des Förderschwerpunktes beantragen, was oft mit einem Wechsel des Förderortes verbunden ist. Ihre Schule informiert Sie über das Verfahren.