Fischereischeine
Ausstellung bzw. Verlängerung von Fischereischeinen
Für das Angeln in stehenden und fließenden Gewässern in Leichlingen benötigen Sie einen Fischereischein. Es gibt den Jugend-, den Jahres- oder den Fünfjahresfischereischein.
Jugendfischereischein
Personen zwischen 10 und 16 Jahren, kann der Fischereischein als Jugendfischereischein erteilt werden. Haben Sie die Fischereiprüfung abgelegt, was ab dem 14. Lebensjahr möglich ist (Ablegen ab Vollendung des 13. Lebensjahres möglich), können Sie zwischen dem Jahres- und Fünfjahresfischereischein wählen. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers.
Kinder und Jugendliche können den Jugendfischereischein nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten beantragen.
Der Jugendfischereischein ist bis zum Ende des Kalenderjahres gültig, in dem er beantragt wird.
Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein
Die erste Erteilung eines Fischereischeines ist davon abhängig, dass der Antragsteller eine Fischereiprüfung bestanden und das 14. Lebensjahr vollendet hat (Ablegen ab Vollendung des 13. Lebensjahres möglich).
Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung muss an den Rheinisch-Bergischen Kreis gestellt werden. Dort sind auch die nächsten Prüfungstermine zu erfahren.
Gebühren incl. Fischereiabgabe
Jahresfischereischein: 16,00 Euro
5-Jahresfischereischein: 48,00 Euro
Jugendfischereischein: 8,00 Euro
Jugendfischereischein
- Kinderreisepass oder ein Erziehungsberechtigter mit Ausweis
- bei Neuantrag: 1 aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm ohne Rand im Hochformat, ohne abgerundete Ecken, Gesicht mind. 20 mm Höhe, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1/2 Jahr, heller Hintergrund)
- bei Verlängerung: alter Fischereischein
Jahres-/Fünfjahresfischereischein
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Neuantrag: 1 aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm ohne Rand im Hochformat, ohne abgerundete Ecken, Gesicht mind. 20 mm Höhe, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 1/2 Jahr, heller Hintergrund)
- Nachweis über bestandene Prüfung
- bei Verlängerung: grüne Prüfungskarte des Kreises oder alter Fischereischein