Elternbeiträge
Die Betreuung in einer öffentlich geförderten Kita, in der Kindertagespflege oder in einer Offenen Ganztagsschule (OGS) ist beitragspflichtig. Für die Berechnung und Festsetzung des Elternbeitrages ist das Jugendamt zuständig – unabhängig davon, in welcher Trägerschaft sich die Einrichtung befindet. Grundlage zur Beitragserhebung ist die Elternbeitragssatzung der Stadt Leichlingen und die dazugehörige Elternbeitragstabelle in der jeweils gültigen Fassung.
Seit dem 01.08.2011 gilt in Nordrhein-Westfalen die Beitragsfreiheit für das Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht.
Gemäß § 3 Beitragshöhe Nr. 10 der Elternbeitragssatzung der Stadt Leichlingen für den Besuch von Tageseinrichtung für Kinder, für Leistungen der Kindertagespflege, für die Inanspruchnahme von kommunal geförderten Spielgruppen, für den Besuch der offenen Ganztagsschulen (OGS) vom 26.09.2019 können auf Antrag die Elternbeiträge vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist (§ 90 Abs. 3 SGB VIII).
Grundlage zur Beitragserhebung ist die Elternbeitragssatzung der Stadt Leichlingen und die dazugehörige Elternbeitragstabelle in der jeweils gültigen Fassung.