Anliegen von A - Z

Abschleppmaßnahmen

Das Ordnungsamt ist Ihr Ansprechpartner für Ordnungswidrigkeiten aus dem ruhenden Straßenverkehr (Parkverstöße).

Fahrzeuge, die Parkplätze für Gehbehinderte blockieren, Geh- und Radwege so zustellen, dass ein Kinderwagen nicht mehr passieren kann, in Fußgängerzonen parken oder eine Ladezone behindern, werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Die Leitstelle der Polizei informiert Sie unter der Telefonnummer 02202/ 205-0 über den Standort Ihres Fahrzeuges.

     

    Die Abschleppkosten zahlen Sie direkt beim Abschleppunternehmen.

    Folgende Unterlagen benötigen Sie zum Abholen des Fahrzeuges:

    • Ihren Personalausweis
    • Den Fahrzeugschein des abgeschleppten Autos
    Ruhender Verkehr Überwachung
    Verkehr, ruhender
    Verwarngelder ruhender Verkehr